Stetter-Karp zollte Brosius-Gersdorf Respekt, dass sie Anfang August ihre Kandidatur nach anhaltendem Widerstand gegen ihre Wahl in der Unionsfraktion zurückgezogen hatte.
Die ZdK-Präsidentin wandte sich dagegen, "dass rechtspopulistisch gelenkte Kampagnen" die Tagespolitik entscheiden. Der Ton in der Debatte habe sie "entsetzt". Wenn eine "solch massive Verrohung in der öffentlichen Debatte einsetzt, muss die Person geschützt werden".
Wegen ihrer Haltung beim Abtreibungsrecht sehe sie Brosius-Gersdorf allerdings weiterhin kritisch, so Stetter-Karp. Sie habe ihre Kritik aber bewusst in einem sachlichen Ton formuliert. Der Paragraf 218 sei keine beliebige Frage, es gehe darum, wie das Thema Menschenwürde in Deutschland in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht behandelt werde.
Wenn die Menschenwürde nicht mit dem Zeitpunkt der Einnistung der befruchteten Eizelle verbunden werde, bestünde die Gefahr, "dass die Menschenwürde gebunden wird an das Vermögen eines Menschen, an sein Können, an seine Ratio."
Die Wahl von drei neuen Richtern für das höchste Gericht in Deutschland war vom Bundestag wegen koalitionsinterner Querelen über die Staatsrechtlerin kurzfristig vertagt worden. Der von der SPD als Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagene Juristin Brosius-Gersdorf war fälschlicherweise unter anderem vorgeworfen worden, sie befürworte die Möglichkeit von Abtreibungen bis zur Geburt.
Mehr zu Schwangerschaftsabbruch