Äpfel, Brombeeren, Zwetschgen - Sommerzeit ist Obst-Zeit. Dabei gibt es leckere, frische Früchte nicht nur in Supermärkten und Bioläden, auf Märkten oder an Straßenständen zu kaufen.
Sie wachsen auch entlang öffentlicher Wege. Ob Sie einfach zugreifen dürfen und Wissenswertes über Regeln zur Ernte im öffentlichen Raum finden Sie in diesem Beitrag.
Darf ich Früchte wie Brombeeren in der freien Natur pflücken?
Für das Sammeln von Wildpflanzen gilt das Bundesnaturschutzgesetz. In der freien Natur dürfen wild wachsende Früchte in geringen Mengen für den persönlichen Eigenbedarf gepflückt werden, ebenso wie Blumen oder Pilze. Das ist die sogenannte Handstraußregel.
Die Menge, die man sammeln darf, entspricht in etwa dem, was man zwischen Daumen und Zeigefinger fassen kann, also einem "Handstrauß". Für Pilze gilt ein Richtwert von ein bis zwei Mahlzeiten. Dabei ist es wichtig, die Pflanzen nicht zu beschädigen. Wer Obst pflücken möchte, sollte sicherstellen, dass der Strauch nicht auf Privatgrund steht.
Ist das Pflücken auf öffentlichen Grund immer erlaubt?
Nein, erklärt das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen (ZEHN). Bei kommunalem Eigentum gilt, dass das Pflücken oder Mitnehmen von Obst nur dann erlaubt ist, wenn es ausdrücklich durch Schilder, Vereinbarungen oder lokale Regelungen gestattet ist.
Ohne eine solche Erlaubnis handelt es sich den Angaben zufolge auch bei kommunalem Eigentum um geschütztes Eigentum. Das unbefugte Entnehmen von Obst kann somit als Diebstahl gewertet werden, unabhängig davon, ob es sich um private oder kommunale Flächen handelt.
Wo finde ich Obstbäume und Obststräucher, an denen das Pflücken erlaubt ist?
Wer gezielt nach erlaubten Pflückstellen sucht, wird auf www.mundraub.org fündig, einer Plattform für frei zugängliche Obstbäume und essbare Wildpflanzen. Vor dem Eintrag neuer Standorte sollten Nutzer sich bei den zuständigen Behörden informieren, ob der jeweilige Baum oder Strauch auf öffentlichem Grund steht und keine Eigentumsrechte verletzt werden.
Außerdem dürfen sich die Fundorte nicht in Schutzgebieten befinden. Die Plattform weist darauf hin, dass Bäume entlang einer Landstraße verpachtet sein können und Streuobstwiesen meistens in Privatbesitz sind oder von Streuobst-Initiativen gepflegt und bewirtschaftet werden. Die Plattform übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Essbarkeit der Früchte.
Was mache ich, wenn ich unsicher bin?
Der Naturschutzbund Niedersachsen rät, in Zweifelsfällen bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen. Den Angaben zufolge sind zudem Online-Kleinanzeigen eine gute Anlaufstelle. Dort werde Obst zur Ernte angeboten. Bei Bäumen an Feldwegen und Ackerrändern rät der Landesbauernverband, den Bauern direkt zu fragen, ob es seine Bäume sind und ob man das Obst für den Eigenverbrauch pflücken darf.