Urteil im Prozess um Hausbrand mit vier Toten in Solingen erwartet

Urteil im Prozess um Hausbrand mit vier Toten in Solingen erwartet

Wuppertal (epd). Im Prozess wegen eines vorsätzlich gelegten Brandes mit vier Toten in Solingen wird für Mittwoch das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert in dem Verfahren am Landgericht Wuppertal (AZ: 25 Ks 20/24) wegen vierfachen Mordes und Mordversuchs an 21 Menschen eine lebenslange Haftstrafe für den 40 Jahre alten Angeklagten. Zudem sieht sie eine besondere Schwere der Schuld und dringt auf eine Sicherungsverwahrung. Bei der Strafzumessung berücksichtigt die Anklage auch einen Angriff des Angeklagten mit einer Machete auf einen anderen Mann sowie weitere zwei Brandstiftungen.

Eine vierköpfige Familie aus Bulgarien, die im Dachgeschoss gewohnt hatte, war bei dem Brand am 25. März 2024 gestorben. Weitere Hausbewohner retteten sich durch Sprünge aus Fenstern. Sie erlitten teilweise schwere Verletzungen.

Für den Mittwochvormittag wird zunächst noch das Plädoyer einer Anwältin der Nebenklage erwartet. Anschließend plädiert die Verteidigung. Etwa gegen Mittag könnte das Gericht sein Urteil verkünden.

Der aus Solingen stammende Angeklagte hatte sich in dem Prozess weitgehend geständig gezeigt und als Motiv für zumindest eine Brandstiftung einen Streit mit einer Vermieterin angegeben. Das Feuer mit vier Toten soll er im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses gelegt haben.

Als Motiv für die Tat war von Angehörigen und Migrantenorganisationen auch immer wieder eine rechtsextremistische Gesinnung des Mannes vermutet worden. Die Staatsanwaltschaft sieht dafür keine Anhaltspunkte, auch der Angeklagte bestritt in dem Prozess eine rechtsextremistische Motivation. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Persönlichkeitsstörung des Angeklagten aus und vermutet, dass der Mann mit den Brandstiftungen Druck und Stress habe abbauen wollen.

Die Opferberatung Rheinland kritisierte die Ermittlungsbehörden. Die Ermittlungen seien „lückenhaft, verzögert und nicht traumasensibel“ gewesen. Hinweise auf Rechtsextremismus seien teilweise „gar nicht dem Täter zugeordnet oder als nicht relevant eingestuft“ worden, erklärte die Opferberatung: „Dass eine Anerkennung des rassistischen Tatmotivs bislang ausbleibt, hat schwerwiegende Konsequenzen - emotional, sozial, politisch und materiell.“