Köln (epd). Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat sich skeptisch zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren gezeigt. Er glaube, dass der politische Wettbewerb über Verbote am Ende nicht funktioniere, sagte er im Interview der Woche des Deutschlandfunks, das am Sonntag ausgestrahlt wird. „Ich glaube, dass uns das mehr schaden würde, denn dann sind sie noch mehr in der Opferrolle“, sagte Weimer. Er unterstrich: „Wir müssen den Wettbewerb in der Sache bestehen.“
„Wir müssen gut regieren, die Dinge besser machen. Wir müssen die Ressentiments adressieren und die Probleme lösen, die da sind, warum so viele Menschen solche Parteien wählen“, sagte der Kulturstaatsminister. Zuvor hatten sich bereits Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren gegen die AfD gezeigt. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) forderte indes am Freitag im Deutschlandfunk, ein solches Verbotsverfahren einzuleiten.
Weimer betonte zudem die Bedeutung einer politischen Brandmauer zwischen den Parteien der Mitte und der AfD. Diese bestehe darin, dass alle Parteien der Mitte „evident erkennen: Mit denen werden wir nie regieren können, weil sie so weit weg sind von unseren Grundpositionen“. Man könne nicht mit einer Partei regieren, die raus aus der Nato, „raus aus Europa und rein in den Nationalismus“ wolle.
Es gebe zudem eine geistige und kulturelle Dimension der Brandmauer. So mache die AfD in Sachsen-Anhalt Wahlkampf gegen das Bauhaus - „und zwar in direkter Tradition der NSDAP“, sagte Weimer. „Und da stelle ich mich fundamental dagegen, weil das Bauhaus natürlich eine ganz große kulturelle Leistung unserer Architekten und Designer des 20. Jahrhunderts war“, unterstrich der Kulturstaatsminister.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat.
Die Entscheidung des Bundesamtes hat die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren erneut befeuert. Ein Parteiverbotsverfahren kann von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt allein beim Bundesverfassungsgericht.