Berlin (epd). Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgelegt. Der am Donnerstag veröffentlichte Entwurf sieht vor, dass bestimmte Unternehmen künftig zusammen neben ihrem Jahresabschluss über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten müssen.
Die Umsetzung der Richtlinie, die Teil des „European Green Deal“ ist, soll schrittweise passieren. Betroffen sind zunächst etwa 230 deutsche Unternehmen, die als „groß“ gelten, kapitalmarktorientiert sind oder Kreditinstitute beziehungsweise Versicherungsunternehmen sind. Zusätzlich müssen sie im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte haben. Die Regelung soll ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten.
Welche Unternehmen ab 2027 berichtspflichtig werden, wird noch in Brüssel verhandelt, heißt es aus dem Ministerium. Betroffene Unternehmen sollen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sogenannten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, in dem sie über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit informieren. So müssen die Unternehmen beispielsweise darlegen, dass ihr Geschäftsmodell mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius vereinbar ist.
Die Berichte müssen dem Justizministerium zufolge von Wirtschaftsprüfern kontrolliert werden. Der Entwurf folge dem Prinzip der 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben und gehe nicht über das europarechtlich Gebotene hinaus. Ziel sei eine „möglichst bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie“, erklärte das Ministerium. Bürokratieabbau ist erklärtes Ziel der schwarz-roten Koalition.
Die vergangene Ampel-Regierung hatte bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt, dieser ist jedoch nie in Kraft getreten. Zudem hat die EU-Kommission Anfang des Jahres ein Reformpaket eingebracht, das auf Bürokratieabbau und Entlastung von Unternehmen zielt. Das Paket umfasst neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch das Lieferkettengesetz, die EU-Taxonomie sowie den CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Diese erst kürzlich eingeführten Regelungen sollen vereinfacht werden.