Ausweitung der Mütterrente soll schon ab 2027 greifen

Ausweitung der Mütterrente soll schon ab 2027 greifen
Für Erziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern soll es mehr Mütterrente geben. Die Erhöhung soll nach dem Willen der Koalition ab 2027 greifen, könnte aber wegen der komplizierten Umsetzung erst rückwirkend gezahlt werden.

Berlin (epd). Die Ausweitung der Mütterrente soll nach dem Willen der Koalition von Union und SPD bereits 2027 kommen. Der Koalitionsausschuss einigte sich am Mittwochabend in Berlin darauf, die sogenannte Mütterrente III gemeinsam mit der Festschreibung des Rentenniveaus als ersten Schritt der Rentenreform umzusetzen, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht.

Die Mütterrente soll damit zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden. „Sofern eine technische Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wird die Mütterrente rückwirkend ausgezahlt“, heißt es weiter. Die Deutsche Rentenversicherung hatte erklärt, für die technische Umsetzung etwa zwei Jahre zu benötigen. Grund dafür seien umfangreiche Programmierungen sowie ein Mangel an IT-Kapazitäten, weil die auch für andere Gesetzesänderungen benötigt würden.

Bei der Ausweitung der Mütterrente geht es um einen Aufschlag auf die Rentenpunkte für Erziehungszeiten. Bisher gibt es für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, einen geringeren Aufschlag. Dieser soll angehoben werden und dann auf dem gleichen Niveau liegen wie in Fällen, in denen die Kinder später geboren wurden. Profitieren sollen rund zehn Millionen Menschen, in erster Linie Frauen.

Der erste Teil des Rentenpakets soll dem Beschluss zufolge am 6. August vom Kabinett beschlossen werden und muss dann noch vom Bundestag beraten werden. Für den Herbst ist den Angaben zufolge der zweite Teil des Rentenpakets geplant, mit dem die sogenannte Aktivrente für Arbeitsanreize über das Rentenalter hinaus, die Frühstartrente für junge Menschen und eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge umgesetzt werden sollen. Das gesamte Rentenpaket soll im Bundestag gleichzeitig beschlossen werden, hieß es.

Die Aktivrente und das Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen dem Beschluss zufolge bereits zum 1. Januar 2026 umgesetzt werden. Die Frühstartrente, für die der Staat für jedes Kind vom 6. bis 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen soll, soll offenbar später kommen.

Zufrieden mit dem Ergebnis des Koalitionsausschusses zeigte sich CSU-Chef Markus Söder, dessen Partei die Ausweitung der Mütterrente forciert hatte. Es sei wichtig, jetzt Klarheit über den Starttermin zu haben, sagte Söder. Es spiele eine zentrale Rolle für das „Gerechtigkeitsgefüge“ im Land, wenn Menschen, die sich fürs Land eingesetzt und Kinder großgezogen haben, mit „Kleinstrenten“ da stünden, während andere, „die erst neu sind im Land“, die Wohnung bezahlt bekämen.

Die Mütterrente stößt aber auch auf Kritik. Ein Grund dafür sind die verhältnismäßig hohen Kosten. Nach den von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegten Rentenplänen müssen dafür jährlich Zuschüsse des Bundes in Höhe von 4,1 Milliarden Euro an die Deutsche Rentenversicherung fließen.