Berlin (epd). Die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen Asylsuchender an den deutschen Grenzen haben erneut die Regierungsbefragung im Bundestag bestimmt. Abgeordnete mehrerer Parteien hinterfragten am Mittwoch Verhältnismäßigkeit, Sinnhaftigkeit und Rechtsgrundlage der Maßnahme. Der neue Bundesinnenminister musste in dieser Woche die Fragen der Parlamentarier und Parlamentarierinnen beantworten - und blieb bei seiner Linie.
Dobrindt hatte am 7. Mai Zurückweisungen Asylsuchender an den deutschen Grenzen ausdrücklich erlaubt. Inzwischen werden von der Bundespolizei auch Menschen zurückgewiesen, die ein Schutzgesuch äußern, was Vorgängerregierungen bislang mit Verweis auf das europäische Recht immer abgelehnt hatten. Es verpflichtet Mitgliedstaaten dazu, zumindest zu prüfen, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist.
Die Oppositionsparteien Grüne und Linke verlangten von Dobrindt wiederholt Aufklärung über die rechtliche Grundlage. Dobrindt beruft sich bei der Maßnahme auf das deutsche Asylrecht „in Verbindung mit“ dem Paragrafen 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Abweichungen vom EU-Recht erlaubt, wenn das „für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ erforderlich ist. Zugleich sagte er am Mittwoch aber auch: „Eine nationale Notlage gibt es nicht.“
Die Opposition sieht darin einen Widerspruch. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Marcel Emmerich, hatte deswegen in der vergangenen Woche auch schriftliche Fragen an Dobrindt gerichtet, die bis Dienstag hätten beantwortet werden müssen. Auf das Fehlen einer Antwort bis Mittwoch angesprochen sagte Dobrindt im Bundestag, das Ministerium habe um Verlängerung der Frist gebeten.