Merz skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren

Merz skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren

Hamburg (epd). Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich zurückhaltend zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geäußert. „Ich bin bei Verbotsverfahren gegenüber politischen Parteien immer schon sehr skeptisch“, sagte Merz der „Zeit“ (Donnerstag). Dass eine Partei „aggressiv-kämpferisch“ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeite, müsse nachgewiesen werden.

Diese Nachweispflicht liege ausschließlich beim Staat, betonte der Kanzler. „Das ist eine klassische Aufgabe der Exekutive“, also der Regierung, erklärte er und fügte hinzu: „Ich habe mich innerlich immer dagegen gewehrt, aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben.“ Das rieche „zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung“.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat.

Die Hochstufung durch den Verfassungsschutz hat aber die Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die Partei erneut in Gang gebracht. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht. Ein erster Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren hatte im aufgelösten Bundestag keine Mehrheit gefunden, auch weil viele Abgeordnete zuerst die Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz abwarten wollten.

Merz räumte mit Blick auf die Einstufung durch den Verfassungsschutz ein: „Ich kenne den Inhalt dieses Berichtes nicht, ich will ihn ehrlich gesagt auch nicht kennenlernen, bevor nicht das Bundesinnenministerium daraus eine Bewertung abgeleitet hat.“ Das werde einige Monate dauern.