Präsidentin des Studierendenwerks: Soziale Auslese durch hohe Mieten

Präsidentin des Studierendenwerks: Soziale Auslese durch hohe Mieten
19.04.2024
epd
epd-Gespräch: Stefanie Unbehauen

Berlin (epd). Die Präsidentin des Deutschen Studierendenwerks (DSW), Beate A. Schücking, beklagt, dass viele Studierende kaum noch bezahlbaren Wohnraum finden. „Für mich findet über die Miete eine Art der sozialen Auslese statt“, sagte Schücking dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die akademische Ausbildung drohe vom Elternhaus und der sozialen Herkunft abhängig zu werden. „Zugespitzt formuliert: Die Kinder aus vermögenden Haushalten studieren an den Top-Hochschulen in den teuren Metropolen, diejenigen aus einkommensschwächeren Familien sollen aufs platte Land ausweichen - das wäre eine sozial- und bildungspolitische Bankrotterklärung.“

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht monatlich 360 Euro für Wohnkosten vor. Ein WG-Zimmer kostet laut Schücking im Schnitt aber 479 Euro, in München seien es sogar 760 Euro. „Die Studierendenwerke arbeiten auf politischer Ebene intensiv daran, dass mehr bezahlbarer Wohnraum für Studierende geschaffen wird“, sagte sie.

Die DSW-Präsidentin begrüßte, dass der Bund über das Programm „Junges Wohnen“ den Bau von Studierendenwohnheimen fördert: mit 500 Millionen Euro Finanzhilfe in den Jahren 2023 und 2024. Die Bundesländer werden aufgefordert, das Programm mit eigenen Mitteln zu bezuschussen. „Das kann mittel- und langfristig etwas Abhilfe schaffen, wenn die Länder kräftig mitfördern und das Programm insgesamt verstetigt wird“, sagte Schücking.

Die 57 Studierendenwerke bieten bundesweit rund 196.000 Wohnheimplätze an. „Diese Wohnheime bieten die preisgünstigste Wohnform außerhalb des Elternhauses mit einer durchschnittlichen Warmmiete von 280 Euro im Monat an“, sagte Schücking. Die Zahl der Wohnheimplätze reiche aber bei weitem nicht aus für die Anzahl der Studierenden. „Die Zahl der staatlich geförderten Studienplätze ist seit dem Jahr 2007 um 50 Prozent gestiegen, die Zahl der staatlich geförderten Wohnheimplätze aber nur um sieben Prozent. Diese Schere darf nicht noch weiter auseinander gehen“, warnte Schücking.

Mit Beginn des Wintersemesters 2024/25 wird eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro pro Studienanfänger eingeführt. Die Pauschale kann von Erstsemestern beantragt werden, die aus Familien kommen, die Bürgergeld, Wohngeld oder andere Sozialleistungen beziehen. Schücking: „Wir begrüßen dieses neue Instrument. Es ist gut, wenn bedürftige Studierende für die oft hohen Kosten, die zum Beginn eines Studiums anfallen - Mietkautionen, Laptop, Einschreibegebühren - nun staatliche Unterstützung bekommen“, sagte sie.