Diskussion um Abtreibung wird Thema

Ein Ultraschallbild mit Tabletten auf einem Strafgesetzbuch
© epd-bildd/Heike Lyding
Vor kurzem hatte sich der EKD-Rat dafür ausgesprochen, Abtreibungen in frühen Stadien nicht mehr strafrechtlich zu behandeln.
EKD-Synode 2023
Diskussion um Abtreibung wird Thema
Die innerkirchliche Debatte um eine mögliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts wird als Thema der Fragestunde auch die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland beschäftigen. Das teilte die Präses Anna-Nicole-Heinrich am Freitag mit. Das Schwerpunktthema der Tagung lautet in diesem Jahr "Sprache und Handlungsfähigkeit im Glauben"

Wie die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, am Freitag in Berlin sagte, ist das Thema für die sogenannte Fragestunde der Tagung des Kirchenparlaments, das vom 12. bis 15. November in Ulm zusammenkommt, eingereicht worden.

Der Rat der EKD hatte kürzlich in einer Stellungnahme dafür plädiert, Abtreibungen in frühen Stadien nicht mehr strafrechtlich zu sanktionieren, allerdings die bisherige Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch beizubehalten. An der Stellungnahme regt sich innerhalb der evangelischen Kirche auch Kritik. Am Donnerstag hatte sich der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl in einer gemeinsamen Erklärung mit seinem katholischen Amtskollegen Bischof Gebhard Fürst für eine Beibehaltung der derzeitigen rechtlichen Regelung ausgesprochen.

Die Fragestunde der Synode ist ein ähnliches Instrument wie die Fragestunde im Bundestag. Synodale können dabei vorab Fragen an die "Kirchenregierung" - den Rat - einreichen, deren Antwort dann für die Sitzung vorbereitet wird. Heinrich zufolge ist die Frage zum Schwangerschaftsabbruch bislang die einzige für die Fragestunde der bevorstehenden Tagung.

Das Schwerpunktthema der Synodentagung lautet in diesem Jahr "Sprache und Handlungsfähigkeit im Glauben". Christen täten sich oft schwer damit, über den eigenen Glauben zu sprechen, sagte Heinrich. Bei den gemeinsamen Beratungen soll es unter anderem darum gehen, dies zu stärken. Zudem wird bei der Tagung die sechste Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung vorgestellt. Seit 1972 gibt die evangelische Kirche diese religionssoziologische Studie in Auftrag, um mehr über ihre Mitglieder und deren Einstellungen zur Kirche zu erfahren.

Kirchenjurist Stefan Werner für Rat nominiert

Nach dem Ausscheiden der Juristin Stephanie Springer stellt sich der Kirchenjurist Stefan Werner zur Wahl für den Rat der EKD. Werner werde vom Nominierungsausschuss bei der anstehenden Synode als einzige Person vorgeschlagen, sagte die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich.

Werner ist Direktor im Evangelischen Oberkirchenrat der württembergischen Landeskirche und der juristische Stellvertreter des Landesbischofs. Mit dem 1963 geborenen Werner solle auch der Süden im Rat besser repräsentiert werden, sagte Heinrich. Stephanie Springer, die als Präsidentin der hannoverschen Landeskirche dem Rat bislang angehörte, wechselte Ende Oktober ins niedersächsische Justizministerium und scheidet damit aus dem Rat aus.

Der Rat ist die "Regierung" der EKD. Ihm gehören 15 Mitglieder an, darunter Bischöfinnen und Bischöfe, Kirchenjuristen und Laien. 14 der Mitglieder werden von der Synode gewählt. Synoden-Präses Heinrich gehört dem Gremium qua Amt an.