Kritik an Verbot der Segnung von Homo-Paaren im Erzbistum Köln

Kritik an Verbot der Segnung von Homo-Paaren im Erzbistum Köln

Mettmann, Köln (epd). Zwei Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln kritisieren ein Verbot des Erzbistums, weitere Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare zu feiern. Der Pfarrer der Gemeinden St. Lambertus Mettmann und St. Maximin Wülfrath, Herbert Ullmann, informierte die beiden Gremien darüber, dass er solche Gottesdienste nicht mehr abhalten dürfe, wie die Gemeinden am Montag auf ihren Internetseiten mitteilten. Das Erzbistum erklärte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), man äußere sich grundsätzlich nicht zu Personalangelegenheiten.

Auf Initiative einer Arbeitsgruppe aus den Kirchengemeinden hatte Pfarrer Ullmann Ende März zu einem ersten „Segnungsgottesdienst für alle sich liebenden Paare“ in Mettmann eingeladen. Die Pfarrgemeinderäte bekräftigten in ihrer Erklärung vom Montag ihre uneingeschränkte Unterstützung des Engagements der sogenannten Regenbogengruppe und der Segnungsgottesdienste. Man sei „sehr enttäuscht“ von den Reaktionen aus Rom und Köln und könne „nicht nachvollziehen, warum statt innerer Erfahrung und Erleben die Moral in den Vordergrund gerückt wird“. Die „befreiende christliche Botschaft“ gerate durch die ablehnende Reaktion in den Hintergrund.

Auch die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) kritisierte das Erzbistum Köln. Erzbischof Rainer Maria Woelki setze den Beschluss des Synodalen Weges, Segensfeiern für homosexuelle Paare zu ermöglichen, nicht um, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende der kfd, Agnes Wuckelt. Gemeinsam mit der Diözesanvorsitzenden des Verbandes, Elisabeth Bungartz, erklärte Wuckelt: „Wir wollen keine Kirche mehr, in der Menschen ausgeschlossen werden, nur weil sie anders leben und lieben.“

Im März hatte die Synodalversammlung des katholischen Reformprozesses Synodaler Weg mehrheitlich empfohlen, dass es in der katholischen Kirche in Deutschland Segensfeiern für homosexuelle Paare geben soll. Zuvor sollten allerdings Handreichungen für solche Gottesdienste erarbeitet werden.