Zahl der Fälle von Kinderpornografie erneut gestiegen

Zahl der Fälle von Kinderpornografie erneut gestiegen

Berlin (epd). Die deutschen Behörden haben im vergangenen Jahr erneut einen Anstieg bei Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie registriert. Wie aus der am Donnerstag in Berlin vorgestellten Kriminalstatistik hervorgeht, gab es 2022 in Deutschland insgesamt 42.075 Fälle von Besitz oder Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen an Kindern. Das entspricht einem Anstieg von gut sieben Prozent. Die Zahl der Fälle von sogenannter Jugendpornografie summierte sich auf 6.746 Fälle (2021: 5.105). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einem „entsetzlichen Ausmaß sexualisierter Gewalt an Kindern“.

Seit Beginn der Zusammenarbeit deutscher Behörden mit der US-Organisation NCMEC, die Verdachtsfälle von Kinderpornografie mit den entsprechenden Daten weitergibt, steigt die Zahl der registrierten Fälle in Deutschland sprunghaft an. 2019 meldete die Polizei 12.262 Fälle von Besitz, Herstellung oder Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen an Kindern. Das war damals ein Plus von 65 Prozent. 2020 wurden fast 19.000 Fälle registriert. 2021 gab es dann mehr als eine Verdoppelung auf rund 39.000 Fälle.

Die Meldungen des NCMEC hätten vor Augen geführt, wie groß das Dunkelfeld in diesem Bereich sei, sagte die Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Berlins Senatorin Iris Spranger (SPD). Nach ihren Worten soll das Thema bei der Frühjahrstagung der Innenministerinnen und -minister auf der Tagesordnung stehen.

Im Bereich von Kinder- und Jugendpornografie fällt den Behörden den Angaben zufolge auf, dass vor allem Kinder und Jugendliche selbst Bilder teilen, ohne sich offenbar der Strafbarkeit bewusst zu sein. Der Anteil der Tatverdächtigen unter 18 Jahren liegt demnach bei rund 41 Prozent.

Die Strafverfolgung in diesem Bereich ist inzwischen aus einem anderen Grund aber auch umstritten. Vor zwei Jahren hatte der Bundestag beschlossen, sexuelle Gewalt gegen Kinder grundsätzlich als Verbrechen zu ahnden, womit die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsentzug liegt und eine Einstellung von Verfahren nicht möglich ist. Das gilt seitdem auch für Herstellung, Besitz, Erwerb oder Verbreitung von Bildern und Filmen mit Missbrauchsdarstellungen. Weil nun auch Eltern, die Bilder und Filme aus Besorgnis weiterleiten, oder Schülern, die solche Darstellungen austauschen, Strafverfolgung droht, wird über eine zumindest teilweise Entschärfung der Reform diskutiert.