Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag in Berlin dem Bürgergeld-Kompromiss von Regierungskoalition und Union mit großer Mehrheit zugestimmt. Das Bürgergeld soll am 1. Januar 2023 die Hartz IV-Leistungen ablösen. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt um 53 Euro auf 502 Euro im Monat. In namentlicher Abstimmung votierten 557 Abgeordnete für das Gesetz, 98 lehnten es ab, zwei enthielten sich der Stimme. Der Bundesrat muss dem im Vermittlungsverfahren geänderten Gesetz noch zustimmen.
Der Kompromiss war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielt und worden, nachdem die Länder mit Regierungsbeteiligung der Union dem Gesetz im Bundesrat ihre Zustimmung verweigert hatten. Vor der abschließenden Abstimmung im Bundestag bekräftigten die Verhandlerinnen und Verhandler aus der Koalition und der Union, es sei ein guter Kompromiss gefunden worden und warben um Zustimmung. Die Linke und die AfD lehnten das Gesetz aus gegensätzlichen Gründen ab.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sprach von der größten Sozialreform seit Jahrzehnten: „Hartz IV ist damit Geschichte.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), betonte, die Union habe im Vermittlungsverfahren erreicht, dass am Grundprinzip des Forderns und Fördern festgehalten werde. Sein Kollege von der FDP, Johannes Vogel, erklärte, es sei gelungen „ein gutes Gesetz noch besser zu machen“.
Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Gesine Lötzsch, begründete die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass die Regelsatzerhöhung zu gering sei und das Hartz IV-System im Kern erhalten bleibe. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Götz Frömming, warf Union und Ampel-Parteien „Gekungel“ im Vermittlungsausschuss vor.
Die Jobcenter sollen künftig mehr Zeit in die Betreuung der Arbeitslosen und weniger in Formalitäten investieren. Im Zentrum stehen Weiterbildung und das Nachholen von Berufsabschlüssen. Die Zuverdienstmöglichkeiten werden verbessert. Die Union setzte durch, dass die Vermittler weiterhin von Anfang an Sanktionen verhängen können. Sie erreichte außerdem strengere Regeln für die Schonung von Ersparnissen und der aktuellen Wohnung.