Bessere Akteneinsicht für sexuell Missbrauchte gefordert

Ordner mit Aufschrift "Sexualdelike"
© Stadtratte/iStockphoto/Getty Images
Die unabhängige Aufarbeitungskommission dringt darauf, dass von Missbrauch Betroffene besser vom Bistum Trier informiert werden und Akteneinsicht erhalten.
Aufarbeitung der Kirche bemängelt
Bessere Akteneinsicht für sexuell Missbrauchte gefordert
Die "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs" im Bistum Trier hat einen einfacheren Zugang der Betroffenen zu den Akten des Bistums verlangt. Den Betroffenen müsse mit einem "transparenteren und wenig aufwendigen Verfahren" Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen gewährt werden, heißt es im ersten Zwischenbericht.

Im ersten Zwischenbericht der seit gut einem Jahr arbeitenden Kommission hieß es am Donnerstag weiter, dass das Trierer Bistum der katholischen Kirche regelmäßig Betroffene über den Stand der kirchlichen Ermittlungen informieren solle.

Ziel der Kommission ist es, die Fälle sexuellen Missbrauchs seit 1946 aus der Sicht verschiedener Fachdisziplinen zu durchleuchten. Dazu durchforstet sie die Akten und spricht mit Betroffenen, Beschuldigten sowie Bistumsmitarbeitern und Verantwortlichen. Ihre Arbeit ist auf sechs Jahre angelegt. Neben dem früheren rheinland-pfälzischen Justizminister Gerhard Robbers als Sprecher gehören dem Gremium Uwe Christoffer und Karl-Horst Wirz für den Betroffenenbeirat, die Psychologin Petra Hank und der Historiker Lutz Raphael von der Universität Trier, der frühere Abteilungsleiter im saarländischen Sozialministerium, Herbert Heyd, und die Direktorin des Trierer Bistumsarchivs und Kanzlerin der Bischöflichen Kurie, Monica Sinderhauf, an.

Nach Zahlen, die das Bistum bisher zusammengetragen hatte, wurden für den Zeitraum 1946 bis 2021 insgesamt 513 Betroffene namentlich oder anonym identifiziert. Als Beschuldigte oder überführte Täter sind 195 Personen erfasst. Die Kommission erwartet, dass diese Zahlen im Zuge einer Studie noch steigen.

Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung soll einbezogen werden

Die Kommission betonte ihre Unabhängigkeit. Es sei aber ersichtlich, dass Betroffene und Teile der Öffentlichkeit eine unabhängige Arbeit anzweifelten. Das liege auch daran, dass die Kommissions-Mitglieder durch den Ortsbischof berufen werden. Den Zweifel an der Unabhängigkeit werte die Kommission als Beleg für den allgemeinen Verlust an Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche, hieß es. Daher müsse erwogen werden, ob die Beauftrage der Bundesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch in die Berufung der Kommission einbezogen werde.