Oldenburg (epd). Im Prozess gegen ehemalige Vorgesetzte des Patientenmörders Niels Högel haben die Verteidiger der früheren Chefs des Krankenpflegers beantragt, die Staatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann als Zeugin zu befragen. Nach der Aussage des leitenden Ermittlers Arne Schmidt hätten sich neue Fragen ergeben, die nur die Staatsanwältin beantworten könne, hieß es vonseiten der Verteidigung. Schiereck-Bohlmann hatte die Ermittlungen zum Mordprozess gegen Högel in den Jahren 2018 und 2019 geführt (AZ: 5 Ks 20/16).
Die Anwälte bezogen sich auf eine Vernehmung Högels im September 2016, in der er überraschend einen weiteren Mord gestanden hatte. Schmidt zufolge sollte die Befragung, die Schiereck-Bohlmann vornahm, lediglich den bisherigen Wissensstand untermauern. Darum sei sie ausnahmsweise nicht aufgezeichnet worden.
Bei dem Treffen war Schmidt zufolge Högels Verteidigerin - anders als sonst üblich - nicht anwesend. Allerdings habe die Staatsanwältin zuvor mit ihr telefoniert. Aus Sicht der Verteidigung müsse geklärt werden, was die beiden Anwältinnen besprochen haben und was davon Högels Verteidigerin ihrem Mandanten weitergegeben hat. Die Verteidigerinnen und Verteidiger der Angeklagten deuteten an, Högel habe diesen letzten Mord möglicherweise nur deshalb gestanden, weil ihm die Tat durch die Informationen seiner Anwältin suggeriert wurde.
Unter den Angeklagten sind Ärzte, Verantwortliche aus der Pflege und ein früherer Geschäftsführer. Ihnen wird Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Der Ex-Krankenpfleger Högel war am 6. Juni 2019 vom Oldenburger Landgericht zu einer lebenslangen Haft wegen 85 Morden verurteilt worden. Er hatte Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er als Lebensretter glänzen.