Sterbehilfe: Abgeordnetengruppe für Regelung außerhalb von Strafrecht

Sterbehilfe: Abgeordnetengruppe für Regelung außerhalb von Strafrecht

Berlin (epd). In der Diskussion um eine mögliche neue gesetzliche Regulierung der Hilfe beim Suizid hat eine zweite Abgeordnetengruppe einen Vorschlag vorgelegt. Dieser solle „das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern und klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“, heißt es in dem Antrag, über den zuerst das „RedaktionsnetzwerkDeutschland“ (Dienstag) berichtete und der auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Mitinitiatorin ist die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, die bereits in der vergangenen Wahlperiode einen weitgehend liberalen Regelungsvorschlag vorgelegt hatte.

Unterstützer sind außerdem Petra Sitte (Linke), Otto Fricke (FDP) und Helge Lindh (SPD). Karl Lauterbach (SPD), der damals ebenfalls diesen Vorschlag unterstützte, ist als jetziger Bundesgesundheitsminister nicht mehr als Unterzeichner vorbei. Über ethisch umstrittene Themen stimmt das Parlament in aller Regel ohne Parteizwang ab, und Regierungsmitglieder sind zurückhaltender bei der Positionierung.

Die Gruppe um Helling-Plahr erneuert ihren Vorschlag, die Suizidassistenz außerhalb des Strafrechts zu regeln. Ihr Entwurf trägt den Titel „Gesetz zur Wahrung und Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende“. Zur Voraussetzung für die Suizidassistenz soll eine ergebnisoffene Beratung gemacht werden, die frühestens acht Wochen, spätestens aber zehn Tage vor der Verschreibung eines tödlich wirkenden Medikaments stattgefunden hat und über Dimension und Alternativen eines Suizids aufklärt. In der Beratung soll geklärt werden, ob der Wille zur Selbsttötung frei verantwortlich und ohne Druck von außen gebildet wurde. Die gesetzte Frist soll ein Indiz für die Dauerhaftigkeit des Willens sein.

Eine andere Gruppe mit Abgeordneten von SPD, Union, Grünen, FDP und Linken plädiert dafür, die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz, im Strafrecht zu verbieten, unter gewissen Bedingungen, zu denen eine ärztliche Begutachtung gehört, aber zu erlauben. Der Vorschlag für diese strengere Regelung ist bereits formell in den Bundestag eingebracht. Für den nun vorliegenden zweiten Antrag solle dies in Kürze folgen, sagte Helling-Plahr auf Nachfrage. Sie sagte, sie hoffe zudem auf eine baldige Orientierungsdebatte im Bundestag zu dem Thema.

2015 hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das die geschäftsmäßige Suizidassistenz verbietet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung aber 2020 kassiert, weil sie nach Auffassung der Richter die Selbstbestimmung zu sehr einschränkt. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt nach dem Urteil auch das Recht ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Bei der Suizidassistenz werden einem Sterbewilligen tödlich wirkende Medikamente überlassen, er nimmt sie aber selbst ein. Das unterscheidet diese Form der Sterbehilfe von der Tötung auf Verlangen, die weiter unter Strafe steht.