Brüssel (epd). Die Innenminister der EU haben sich auf ein vereinfachtes Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine verständigt. Die Staaten würden vorübergehenden Schutz gewähren, teilte die französische EU-Ratspräsidentschaft am Donnerstag mit. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sprach von einer „historischen Entscheidung“.
Die Ressortchefs hatten sich bereits am Sonntag im Grundsatz darauf verständigt, eine Richtlinie aus dem Jahr 2001 zu aktivieren, die den Flüchtenden vorübergehenden Schutz für zunächst ein Jahr garantiert. Das unbürokratische Verfahren soll den Vertriebenen schnell Sicherheit geben sowie das Asylsystem entlasten, weil das vergleichsweise aufwendige Asylverfahren dann nicht notwendig ist. Formell beschließen muss der Rat der EU die Aktivierung der Richtlinie. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten kommen in der nächsten Woche wieder zusammen.
Der Vorschlag der EU-Kommission sah vor, dass die Regelung für alle Flüchtlinge mit ukrainischem Pass gilt sowie für Menschen, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Ukraine haben, etwa Flüchtlinge aus anderen Ländern, die nicht in ihre Heimat zurückkönnen. Andere, die für einen begrenzten Zeitraum in der Ukraine waren, sollen über die EU einen sicheren Transit zurück in ihre Heimatländer bekommen.
Der zunächst für ein Jahr geltende vorübergehende Schutz wird laut der Richtlinie automatisch um ein halbes oder maximal ganzes Jahr verlängert, wenn die Richtlinie in der Zeit nicht außer Kraft gesetzt wird. Nach Ablauf von zwei Jahren kann der Rat der Europäischen Union um ein weiteres Jahr verlängern, sodass der Status insgesamt für drei Jahre möglich ist. In Deutschland ist die Umsetzung der Richtlinie in Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes festgeschrieben.