Mehr als 3.000 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohn-Verstößen

Mehr als 3.000 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohn-Verstößen
Wenn der Zoll zu Arbeitgebern kommt, geht es unter anderem um die Kontrolle von Mindestlöhnen. Ermittlungsverfahren bei Verstößen liegen im vierstelligen Bereich. Die IG BAU fordert strengere Prüfungen, um die "Mindestlohn-Trickserei" zu stoppen.

Berlin, Essen (epd). Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen bei der Zahlung von Mindestlöhnen ist im zu Ende gehenden Jahr 2021 hoch geblieben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung leitete bis zum 30. November insgesamt 3.083 Ermittlungsverfahren ein und verhängte 12,5 Millionen Euro an Bußgeldern, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Bundestag hervorgeht. Zunächst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag) darüber berichtet.

Erhöht haben sich nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums die Kontrollen zur Schwarzarbeit. Bis zum 30. November wurden demnach 45.171 Arbeitgeberprüfungen in allen Branchen durchgeführt - im gesamten Vorjahr waren es 44.702 Kontrollen. Im Vergleich der Bundesländer betrafen die meisten branchenübergreifenden Prüfungen Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen mit 8.586, gefolgt von Bayern mit 7.535 Prüfungen.

Vor allem Prüfungen in der Baubranche fielen ins Gewicht. In diesem Jahr entfielen bis Ende November von den rund 45.000 Prüfungen bundesweit allein 12.426 auf das Bauhaupt- und nebengewerbe. Damit machten die Prüfungen in dieser Branche mehr als ein Viertel aus.

Auch von Mindestlohnverstößen ist die Baubranche nach Angaben des Bundesfinanzministeriums stark betroffen. 816 der 3.083 Ermittlungsverfahren fanden im Bauhaupt- und Baunebengewerbe statt, es wurden 3,88 Millionen Euro an Bußgeldern in dieser Branche verhängt. Insgesamt beliefen sich branchenübergreifend die Bußgelder auf 12,53 Millionen Euro.

Der Bundesvorsitzende der Bau-Gewerkschaft IG BAU, Robert Feiger, forderte angesichts der Verstöße einen höheren Kontrolldruck. „Es gibt ein zu kleines Kontroll-Risiko für Arbeitgeber. Die Gefahr, bei Mindestlohnverstößen ertappt zu werden, ist für Arbeitgeber nur gering“, erklärte Feiger am Donnerstag in Frankfurt am Main. Er warnte davor, dass sich das Problem verschärfen werde, wenn im kommenden Jahr der Mindestlohn auf zwölf Euro angehoben werde.

Für viele Arbeitgeber werde die geringe Kontrolldichte eine Einladung sein, systematisch „Mindestlohn-Trickserei“ zu betreiben, sagte Feiger. Er sprach sich für eine personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und eine Erhöhung der Bußgelder aus. Zudem müsse eine „schlagkräftige“ Arbeitsinspektion geschaffen werden, bei der die Verfolgung der Verstöße gegen sämtliche Arbeitsschutzvorschriften gebündelt werden würden.