Ampel-Koalition will Staatsleistungen an Kirchen ablösen

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Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden-
Plan für diese Legislatur
Ampel-Koalition will Staatsleistungen an Kirchen ablösen
Die wahrscheinliche Ampel-Koalition will in dieser Wahlperiode eine Regelung zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen durchsetzen.

"Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen", heißt es im am Mittwoch vorgelegten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Solch ein Bundesgesetz ist Grundlage für die Ablösung der Zahlungen in den Ländern.

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen aktuell rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an evangelische und katholische Kirche.

Der Auftrag, diese regelmäßigen Zahlungen abzulösen, wurde von der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommen, bislang aber nicht umgesetzt. In der vergangenen Wahlperiode legten die damaligen Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke einen Vorschlag vor. Der wurde im Bundestag von Union und SPD zwar abgelehnt, fand in Teilen aber zustimmende Worte auch vonseiten der Sozialdemokraten.

Im Koalitionsvertrag heißt es, Kirchen und Religionsgemeinschaften seien ein wichtiger Teil des Gemeinwesens und leisteten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung in der Gesellschaft. "Wir schätzen und achten ihr Wirken", formuliert die Ampel. Sie kündigt darin zudem an, das Religionsverfassungsrecht weiterzuentwickeln, um die Beteiligung und Repräsentanz insbesondere muslimischer Gemeinden zu verbessern.

Die Ampel-Koalition will prüfen, "inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann". Die Kirchen haben ein eigenes Arbeitsrecht, in dem Löhne und Gehälter in der Regel anders verhandelt werden. Sie haben in der Regel keine Betriebsräte.