Bundesregierung will Klimaziele deutlich erhöhen

Bundesregierung will Klimaziele deutlich erhöhen
Vergangene Woche hat das Verfassungsgericht die Regierung in die Pflicht genommen: Die Hauptlast im Kampf gegen die Erderwärmung dürften nicht die nachkommenden Generationen tragen. Nun soll alles ganz schnell gehen: Neue Ziele werden angekündigt.

Berlin (epd). Die Bundesregierung will ihre Klimaziele deutlich erhöhen. Bis 2030 soll der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent statt wie bisher geplant um 55 Prozent sinken, wie Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) nach einer Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin sagte. Damit zieht die Regierung Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das in der vergangenen Woche Änderungen am Klimaschutzgesetz gefordert hatte.

Laut Finanzminister Scholz soll für 2040 ein neues Zwischenziel von minus 88 Prozent Treibhausgasen festgesetzt werden. Die bislang für 2050 angepeilte Klimaneutralität solle bereits 2045 erreicht sein. Dafür müsse auch der Ausbau Erneuerbarer Energien beschleunigt werden.

Der Sprecher von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Steffen Seibert, bestätigte das Vorhaben. Der Entwurf zu den präzisierten Klimazielen soll nach Willen der Regierung möglichst in der kommenden Woche im Kabinett beraten werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte, es herrsche bei den neuen Zielmarken Einigkeit in der Regierung. Sie betonte: „Der Entwurf folgt der Wissenschaft und berücksichtigt die Interessen kommender Generationen, da keine Lasten in die Zukunft verschoben werden.“ Details darüber, in welchen konkreten Sektoren dafür in den kommenden Jahren mehr eingespart werden muss, nannte sie nicht. Umweltorganisationen fordern insbesondere einen schnelleren Kohleausstieg.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile des deutschen Klimapakets als verfassungswidrig beurteilt, weil es die Hauptlast zur Begrenzung der Erderwärmung vor allem der jüngeren Generation aufbürde. Die Richter bemängelten, dass das Klimaschutzgesetz konkrete Regeln zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nur bis zum Jahr 2030 und nicht auch für Zeiträume danach getroffen hat. Das Gericht erteilte dem Gesetzgeber die Aufgabe, bis Ende 2022 nachzubessern.