Bundestag beschließt Alltagserleichterungen für behinderte Menschen

Bundestag beschließt Alltagserleichterungen für behinderte Menschen

Berlin (epd). Menschen mit Behinderungen können einige Alltagserleichterungen erwarten. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin das Teilhabestärkungsgesetz, das helfen soll, ihre Bewegungsfreiheit zu erhöhen und ihnen mehr Möglichkeiten am Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Das Gesetz von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sieht etwa vor, dass behinderte Menschen ihre Assistenzhunde künftig überallhin mitnehmen können, auch wenn Hunde eigentlich verboten sind. Das gilt schon für Blindenhunde und künftig auch für Hunde, die beispielsweise Diabetiker haben, weil diese einen Zuckerschock erkennen und Hilfe holen können.

Die Ausbildungsförderung wird so erweitert, dass auch Personen, die schon ein paar Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, noch eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen können. Ihnen steht nun das Budget für Ausbildung zu, was bedeutet, dass nicht ihr Ausbildungsbetrieb ihre Vergütung zahlt, sondern der Staat.

Behinderte Menschen sollen zudem künftig nach einer Reha-Maßnahme genauso unterstützt werden wie Langzeitarbeitslose. Sie erhalten damit Zugang zu geförderten Jobs auf dem zweiten Arbeitsmarkt sowie zu Sucht- und Schuldnerberatungsstellen.

Das Gesetz enthält zahlreiche weitere Detailregelungen und rechtliche Anpassungen. Die Grünen scheiterten mit einem Antrag, behinderten Menschen den Anspruch auf Assistenzleistungen auch zu gewähren, wenn sie im Krankenhaus liegen oder eine Reha machen. Dafür hatten Verbände und Selbsthilfeorganisationen intensiv geworben, weil sich das Klinikpersonal um kognitiv oder körperlich eingeschränkte Patienten nicht so kümmern kann, wie es nötig ist.