Betroffenenrat: "Kein Kind kann sich alleine schützen"

Betroffenenrat: "Kein Kind kann sich alleine schützen"

Berlin (epd). Der Betroffenenrat beim Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung fordert ein Recht auf Aufklärung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der eigenen Familie. Es brauche eine stärkere gesellschaftliche Debatte über den "Tatort Familie", heißt es in einem am Montag in Berlin veröffentlichten Impulspapier des Betroffenenrats beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Kinder und Jugendliche, die Opfer von Missbrauch in der eigenen Familie würden, hätten keine Institution wie Schulen, Sportvereine oder die Kirche, von der sie Aufarbeitung fordern könnten. "Alle Betroffenen haben unabhängig vom Tatkontext ein Recht auf Aufarbeitung und Unterstützung."

"Kein Kind kann sich alleine schützen", heißt es in dem Impulspapier. Familie als Ort von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werde immer außerhalb verortet - die Nachbarskinder, ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse - meist reduziert als individuelles Problem einzelner Familien.

Familie als Tatort sei keine Privatsache, betonte der Betroffenenrat. Sexualisierte Gewalt stehe niemals für sich allein, sondern hänge immer mit der Ausnutzung von Machtverhältnissen, mit patriarchalen Gewaltstrukturen und Diskriminierungsformen zusammen. "So wie jede Schul- oder Kita-Leitung, Lehrkraft oder Erzieherin verantwortlich ist, für die Umsetzung eines Schutzkonzeptes in der eigenen Institution zu sorgen, ist auch jede erwachsene Person verantwortlich für ein Schutzkonzept in der Familie zu sorgen", erklärte der Betroffenenrat.

Familien seien zu Recht ein besonders geschützter Ort, in den der Staat nur begrenzt hineingreifen dürfe. Jedoch müssten Kinder und Jugendliche überall vor jeder Form von Gewalt geschützt werden. Kinder und Jugendliche hätten das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. "Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht", hieß es weiter. Der Betroffenenrat forderte, dass Kinder einklagbare Rechte haben sollten und dass sie, wenn diese nicht gewahrt würden, ihre Rechte auch ohne Zustimmung und ohne Kenntnisnahme der Eltern durchsetzen könnten.

So müssten sie etwa, wenn Sorgeberechtigte ein Kind wissentlich und willentlich geschädigt haben, ein Recht haben, ein völlig von den Eltern losgelöstes Leben zu führen. Das dürfe auch nicht erst mit der Volljährigkeit beginnen. Kinder und Jugendliche müssten das Recht haben, in ein Heim, betreutes Wohnen oder eine Wahlfamilie zu ziehen, ohne dass die Sorgeberechtigten zustimmen müssen und ohne dass eine nachweisbare akute Kindeswohlgefährdung bestehe.