Strafverteidiger von Stephan E. weisen Anklage zurück

Strafverteidiger von Stephan E. weisen Anklage zurück
Anwälte plädieren im Mordfall Walter Lübcke auf Totschlag
Im Schlussvortrag bringen die Verteidiger Stephan E.s Argumente an, um die Freiheitsstrafe für den tödlichen Schuss auf Walter Lübcke möglichst zu begrenzen. Insbesondere betonen sie die ihrer Meinung nach vorbildliche Auskunftsbereitschaft E.s.

Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke haben die Strafverteidiger des Hauptangeklagten Stephan E. die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft zurückgewiesen. Die Kölner Anwälte Mustafa Kaplan und Jörg Hardies plädierten stattdessen am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf Totschlag. Eine besondere Schwere der Schuld liege nicht vor, deshalb komme keine Sicherungsverwahrung in Betracht. Den Vorwurf der Tat an dem Asylbewerber Ahmed I. wiesen die Verteidiger zurück, damit habe E. nichts zu tun.

Die Bundesanwaltschaft wirft E. Mord an Walter Lübcke aus rechtsextremen Motiven in der Nacht vom 1. auf 2. Juni 2019 in Wolfhagen-Istha vor. Der zweite Vorwurf lautet versuchter Mord an dem Asylbewerber Ahmed I. am 6. Januar 2016 in Lohfelden.

Der Strafverteidiger Kaplan führte aus, dass Arglosigkeit und niedrige Beweggründe als Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Mordes nicht vorlägen. Lübcke sei in der Tatnacht zwar wehrlos, aber nicht arglos gewesen, denn Stephan E. und der Mitangeklagte Markus H. hätten den Regierungspräsidenten feindselig angesprochen und E. habe die Pistole im Anschlag gehalten. Niedrige Beweggründe lägen auch nicht vor, denn Stephan E. habe keine Vorteile aus der Tat für sich erlangen wollen. Die Tötung von Lübcke sei für E. ein politisches Ziel gewesen. Er habe Lübcke als Opfer ausgewählt, weil dieser sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen habe. Stephan E. sei vom Irrglauben geleitet gewesen, eine Tat für die Allgemeinheit zu tun.

Kaplan betonte, dass es Stephan E. im Prozess darum gegangen sei, "im Gericht die Wahrheit zu sagen und aufzuklären". Die unterschiedlichen Versionen seiner drei Geständnisse hätten seine Glaubwürdigkeit untergraben, aber deren Ursache sei bei E.s früheren Rechtsanwälten zu suchen. Die Version der Alleintäterthese vom 25. Juni 2019 stamme von Dirk Waldschmidt, die Version mit dem Schuss durch Markus H. vom 8. Januar und 5. Februar 2020 "ist nichts anderes als Schmierentheater der schlechtesten Sorte, erfunden von Rechtsanwalt Dirk Hannig".

Der Strafverteidiger machte die Bundesanwaltschaft für die unterschiedlichen Geständnisse mitverantwortlich. Warum hätten Waldschmidt und Hannig rasch Besuchsscheine bekommen, obwohl sie von E. nicht angefragt worden seien und dieser bereits einen Pflichtverteidiger gehabt habe, fragte er. "Szeneanwälte erhalten Besuchsscheine hintergeschmissen." Die Bundesanwaltschaft erhoffe sich "Prozessvorteile durch Geständniswirrwarr", argwöhnte Kaplan.

Der Verteidiger appellierte an das Gericht, die umfassende Auskunftsbereitschaft Stephan E.s zu berücksichtigen. "Er hat auf alle Fragen Auskunft gegeben - mehr geht nicht", sagte er. In der rechtsextremen Szene gelte E. nun möglicherweise als Verräter. Das Gericht solle gegenüber dem schweigenden Mitangeklagten Markus H. das Signal aussenden, dass es sich lohnt, auszusagen und aufzuklären. An die Witwe und die Söhne Lübckes gewandt, sagte der Verteidiger: E.s "Zusage, Auskunft zu geben, gilt für den Rest seines Lebens". Und weiter: "Wir wünschen Ihnen, dass Sie inneren Frieden finden."

Der zweite Strafverteidiger Jörg Hardies bezeichnete den weiteren Vorwurf der Bundesanwaltschaft gegen Stephan E., versuchter Mord an dem Asylbewerber Ahmed I., als "hanebüchen und an den Haaren herbeigezogen". Alle von der Anklage angeführten Indizien sagten nichts aus. Selbst die DNA-Spur an Blutresten eines Messers, das die Polizei in E.s Keller sicherstellte, sei nach Aussage des Sachverständigen eine Mischspur, die von zwei oder mehr Personen stamme. Auch die Aussagen des Opfers und Nebenklägers begründeten keinen Beweis. Ahmed I. habe schon in den Vernehmungen direkt nach der Tat widersprüchliche Aussagen gemacht und im Prozess sich an keinerlei Personenbeschreibung mehr erinnern können.

Hardies warf der Bundesanwaltschaft vor, sie versuche Stephan E. die Tat an Ahmed I. allein aus prozesstaktischen Gründen anzuhängen, um für E. die Sicherungsverwahrung fordern zu können. Dem Rechtsanwalt I.s und Nebenkläger Alexander Hoffmann warf Hardies vor, aus politischen Gründen "gebetsmühlenhaft zu wiederholen, I. sei Opfer eines rechtsextremistischen Anschlags geworden" und für das "Fehlen jeglicher Beweise latenten Rassismus bei der Polizei" verantwortlich zu machen.