Bischofskonferenz: Neues System für Entschädigungsleistungen ab 2021

Bischofskonferenz: Neues System für Entschädigungsleistungen ab 2021
Eine unabhängige Kommission soll in Zukunft über die Höhe von Einmalzahlungen an Betroffene sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche entscheiden. Das neue System soll in allen deutschen Bistümern gelten.

Fulda (epd). Die katholischen deutschen Bischöfe haben sich auf ein einheitliches Verfahren für die Einmalzahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche geeinigt. Die Ordnung solle künftig in allen 27 Diözesen gelten und einen einheitlichen Leistungsrahmen gewährleisten, teilte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Donnerstag in Fulda zum Ende der Herbst-Vollversammlung der Bischöfe mit. Die Ordnung soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Das Verfahren soll zum 1. Januar 2021 starten.

Teil des Verfahrens ist ein zentrales unabhängiges Gremium, das über die Höhe der Einmalzahlungen entscheidet. Diesem Gremium sollen laut Bätzing sieben Frauen und Männer angehören. "Es wird interdisziplinär mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik besetzt werden", erklärte er. Kein Mitglied darf bei einem Bistum angestellt sein. Das Gremium soll unabhängig sowie weisungsfrei arbeiten und nicht nur über die Höhe der Zahlungen entscheiden, sondern auch die Zahlungen anweisen. Betroffene können auch Kosten für Therapien beantragen. Das Gremium soll von einem Ausschuss gewählt werden, dem überwiegend nicht-kirchliche Vertreter angehören. Auch Betroffene sollen an der Auswahl beteiligt werden.

Der Betroffenenbeirat soll sich im November konstituieren. Wegen der Corona-Pandemie hatte sich die Besetzung verzögert. Der Beirat soll aus zwölf Personen bestehen, die zukünftig gezielt die Interessen und Perspektiven der Betroffenen von Missbrauch in die Arbeit der Bischofskonferenz einbringen sollen.

Auf ihrer Frühjahrs-Vollversammlung hatte sich die Bischofskonferenz bereits darauf geeinigt, dass die Höhe der Einmalzahlungen sich an von staatlichen Gerichten zugesprochenen Schmerzensgeldern für ähnliche Fälle orientieren. Dabei soll es in der Regel um Beträge zwischen 5.000 und 50.000 Euro gehen. Antragsberechtigt sind auch Personen, die bereits in den vergangenen Jahren sogenannte Anerkennungsleistungen erhalten hatten.

Die Betroffenen-Initiative "Eckiger Tisch" kritisierte die Entscheidung der Bischofskonferenz. Sie führe in die Irre. Denn es gehe nicht um Ausgleich für aktuelle Taten, wie er mit Schmerzensgeldtabellen staatlicher Gerichte erfolge, sondern um einen Ausgleich für jahrzehntelange systematische Vertuschung und Verdunkelung von Verbrechen an Kindern und Jugendlichen durch die Institution Kirche. Der "Ecke Tisch" bekräftigte seine Forderung aus dem vergangenen Jahr, Schmerzensgelder zwischen 40.000 und 400.000 Euro zu zahlen.

Zu einem anderen Thema vertagten die Bischöfe in Fulda die Beratungen: Bei der eucharistischen Gastfreundschaft, die auf dem Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt eigentlich erstmals zur Anwendung kommen soll, kamen die Bischöfe zu keinem Ergebnis, wie Bätzing sagte. Grund dafür sei die Intervention des Vatikan. Die Glaubenskongregation des Vatikan hatte das Prinzip einer wechselseitigen Teilnahme von Katholiken und Protestanten an Abendmahl und Eucharistie in einem Brief abgelehnt, der am Montag öffentlich geworden war.

Der ehemalige Kasseler evangelische Bischof Martin Hein sprach sich dafür aus, dass der Ökumenische Kirchentag sich nicht von der Idee der eucharistischen Gastfreundschaft abbringen lassen solle. Hein hatte ein im vergangenen Jahr veröffentlichtes Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und theologischer Theologen mit dem Titel "Gemeinsam am Tisch des Herrn" mitverantwortet. Das Votum befürwortet eine wechselseitige Teilnahme am Abendmahl der jeweils anderen Konfession nach persönlicher Gewissensentscheidung. Das Votum war der Anlass für die Stellungnahme des Vatikan.