Gericht lässt Anklage wegen Volksverhetzung gegen Bremer Pastor zu

Gericht lässt Anklage wegen Volksverhetzung gegen Bremer Pastor zu
Kirchenleitung will Verfahren durch staatliche Justiz nicht kommentieren
Ein weltliches Gericht wird nun darüber urteilen, wie der Bremer Pastor Olaf Latzel über Homosexuelle spricht. Einige Gegner bezeichnen ihn als "Hass-Prediger". Für seine Anhänger ist er schlicht bibeltreu.

Bremen (epd). Der umstrittene evangelische Bremer Pastor Olaf Latzel muss sich wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Bremen verantworten. Das Gericht habe die Anklage der Staatsanwaltschaft Bremen gegen den 52-jährigen Theologen unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Termin zur Hauptverhandlung werde in Kürze mitgeteilt. (Az: 96 Ds 225 Js 26577/20)

Die Staatsanwaltschaft Bremen wirft dem streng konservativen Pastor vor, er habe sich in einem sogenannten Eheseminar in seiner Kirchengemeinde im Herbst 2019 über Gender und Homosexuelle in einer Weise geäußert, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, hieß es. Außerdem habe er einen Audiomitschnitt des Seminars auf einer Internetplattform online gestellt, wo die Datei für jedermann verfügbar gewesen sein soll. Aufgrund der ihm bekannten hohen Anzahl seiner Follower müsse sich der Angeklagte über die Reichweite seiner Äußerungen bewusst gewesen sein.

Der Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft, Frank Passade, hatte im Juli bei der Anklageerhebung erläutert, der Pastor der St.-Martini-Gemeinde in der Bremer Innenstadt habe sich in einer Weise geäußert, die den öffentlichen Frieden stören und zum Hass gegen homosexuelle Menschen aufstacheln könne. Zugleich verletzten die Äußerungen die Menschenwürde.

Vor einer Verfahrenseröffnung musste das Amtsgericht prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, also ob im Falle eines Prozesses eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche habe die Verfahrenseröffnung zur Kenntnis genommen, sagte ein Sprecher der Kirche dem epd. "Wir kommentieren den weiteren Fortgang des Verfahrens durch die staatliche Justiz nicht. Das kirchliche Disziplinarverfahren bleibt - wie bereits mitgeteilt - weiterhin ausgesetzt." Der leitende Kirchenausschuss hatte das Verfahren bereits im Mai gestartet. Das Gremium begründete seine Entscheidung damals mit dem Satz: "Derartige Entgleisungen schaden dem Ansehen der ganzen Kirche erheblich."

Nach der Anklage wegen Volksverhetzung und einem Dienstgespräch hatte Latzel im Juli seinen Urlaub angetreten. Ein Predigtverbot hatte der Kirchenausschuss nicht verhängt. In einem weiteren Dienstgespräch Mitte August hatte sich Latzel "insbesondere zu einer Mäßigung im Rahmen seines Verkündigungsauftrags verpflichtet".

In der Vergangenheit war es immer wieder zu Protestaktionen gegen Latzel gekommen. Eine Online-Petition gegen den Pastor wurde bis zum Freitagabend von rund 14.000 Menschen unterzeichnet. Zugleich erfährt Latzel in einer weiteren Online-Petition Rückendeckung, die mittlerweile von mehr als 20.000 Unterstützern unterzeichnet wurde. Die St.-Martini-Gemeinde ist eine von insgesamt 61 Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche, zu der insgesamt rund 180.000 Mitglieder gehören. St. Martini zählt darunter mit knapp 1.200 Mitgliedern zu den kleineren Gemeinden.