Stephan E. entkräftet Widersprüche im Mordfall Lübcke nicht

Stephan E. entkräftet Widersprüche im Mordfall Lübcke nicht
Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke muss sich Stephan E. bohrenden Nachfragen stellen. Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen bleiben bestehen.
13.08.2020
epd
Von Jens Bayer-Gimm (epd)

Frankfurt a.M. (epd). Am Donnerstagnachmittag gibt es eine Art Theaterstück im Frankfurter Oberlandesgericht: Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ergreifen die beiden Strafverteidiger von Markus H. das Wort, er ist der Beihilfe zum Mord beschuldigt. Sie richten an den des Mordes angeklagten Stephan E. eine Kaskade an Fragen. Diese sollen auf Widersprüche hinweisen und die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen erschüttern. Stephan E. hatte Markus H. als geistigen Kopf der Tat schwer belastet. Doch E. schweigt.

"Wir werden nur Fragen der Verteidigung H.s beantworten, die diese über den Vorsitzenden Richter an uns richtet", sagt E.s Verteidiger Mustafa Kaplan. Die Anwälte Nicole Schneiders und Björn Clemens bestehen aber darauf, die Fragen selbst an E. zu richten - ohne Erfolg. Anders verhält es sich mit den Fragen, die Anklage und Gericht wegen Ungereimtheiten an E. richten. Hier antwortet E., schafft aber kaum Klarheit.

Warum sie keine Handschuhe getragen hätten, obwohl sie Lübcke schlagen n wollten, will Oberstaatsanwalt Dieter Killmer wissen. "Es war abgesprochen, dass es sehr schnell geht", erwidert E. "Warum waren Sie nicht maskiert und gingen durchs Licht der Scheinwerfer?", setzt der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nach. "Weil ich schießen wollte - ich werde schießen, so oder so", gibt E. zur Antwort. Mit seinem Nachsatz lässt er die Fragen wieder offen: "Ich wusste nur nicht, ob ich es schaffe."

Zu einem objektiven Widerspruch gab es keine Klärung. E. hatte angegeben, am Tatabend mit einer umgehängten Wärmebildkamera das dunkle Umfeld des Gartens nach Personen abgesucht und dabei versehentlich den Auslöser betätigt zu haben. Killmer hielt ihm vor, dass Sachverständige den Zeitpunkt des Bildes auf die Nacht davor ein Uhr datierten. Außerdem habe eine Zeugin an diesem späten Abend dort einen Mann mit Auto, Rucksack und Kamera gesehen. Doch E. blieb bei seiner Aussage, das Bild erst am Tatabend gemacht zu haben.

Nebulös und abenteuerlich klangen die dürftigen Auskünfte von E. auf die Fragen, warum er und H. zu einer Schießübung nach Tschechien fuhren. Zuerst antwortete E., dort könne man ohne Erlaubnis schießen, später fügte er hinzu, H. habe Waffen und die Droge Crystal Meth zum Handel kaufen wollen.

Zweifel blieben auch hinsichtlich einer Schilderung von Stephan E., die den zweiten ihm vorgeworfenen Tatkomplex berührt: E. muss sich im Fall eines am 6. Januar 2016 in Lohfelden niedergestochenen Flüchtlings verantworten. Hier werden ihm aufgrund eines Messerfundes mit DNA-Spuren versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. E. bestreitet die Tat.

Schließlich wurde auf Wunsch der Strafverteidigung E.s der auf Youtube abrufbare Film der Redaktion "Strg_F" des öffentlich-rechtlichen Internetangebots Funk über den Prozess gezeigt. Er hatte wegen der darin veröffentlichten Szenen aus Vernehmungsvideos Aufsehen erregt.

Irmgard Braun-Lübcke richtete während der lebhaften Schilderung des tödlichen Schusses durch E. den Blick zu Boden und hielt sich die Hand vor den Mund. "Das war eine Befriedigung des Voyeurismus auf Boulevard-Niveau", kritisiert Richter Sagebiel. "Das war eine journalistische Peinlichkeit." In diesem Punkt sind sich die Verteidiger von E., Kaplan, und H., Clemens, einig. Sie kritisieren heftig, dass "Strg_F" ihre Mandanten an den Pranger stelle und möglicherweise Zeugenaussagen beeinflusse.