Halle-Prozess: Eltern des Attentäters sagen nicht aus

Halle-Prozess: Eltern des Attentäters sagen nicht aus

Magdeburg (epd). Die Eltern des Synagogen-Attentäters von Halle haben vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Auch die Halbschwester des 28-jährigen Stephan B. erklärte am Mittwoch im Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg in Magdeburg, dass sie nicht aussagen wolle. Ein Anwalt der Nebenklage, der zwei junge Frauen vertritt, die zum Tatzeitpunkt in der Synagoge waren, appellierte an die 31-Jährige, sie würde mit ihrer Aussage helfen, zur Aufklärung beizutragen. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens wies die Aufforderung zurück. Es sei das Recht der Frau, die Aussage zu verweigern.

Der Attentäter bekennt sich offen zu seiner antisemitischen und rassistischen Einstellung. Fragen zu seiner Familie beantwortete er bislang nur sehr knapp. Im familiären Umfeld will er sich nicht politisch geäußert haben. Der ehemalige Lebensgefährte der Halbschwester beschrieb den Angeklagten als zurückhaltenden und distanzierten Einzelgänger, der oft am Computer saß oder "mit Metall gebastelt" habe.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt, zwei Menschen erschossen und weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat den 28-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten angeklagt. Mit Sprengsätzen und Schusswaffen versuchte er vergeblich, in die abgeschlossene Synagoge gelangen, um möglichst viele Juden zu töten. Zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur hielten sich dort 52 Gläubige auf.