Washington (epd). Das Oberste US-Gericht hat am Mittwoch das Recht religiöser Arbeitgeber gestärkt, bestimmte Mitarbeiter ohne Rücksicht auf geltende Arbeitsschutz- und Antidiskriminierungsgesetze zu entlassen. Das Urteil geht zurück auf Beschwerden von zwei Lehrerinnen an römisch-katholischen Schulen in Kalifornien gegen ihre Kündigungen.
Eine Lehrerin klagte, sie sei diskriminierend aus Altersgründen entlassen worden. Die zweite erklärte, sie sei zur Zeit ihrer Entlassung wegen einer Krebserkrankung in Behandlung gewesen und daher laut einem Gesetz gegen die Diskriminierung Behinderter geschützt gewesen.
Die obersten Richter wiesen die Beschwerden in ihrem Urteil vom Mittwoch zurück. Gerichtliche Einflussnahme auf den Entlassungsprozess würde "die Unabhängigkeit religiöser Institutionen untergraben", hieß es. Das Urteil erging mit sieben zu zwei Stimmen.
Die Richter bezogen sich auf ein Verfassungsurteil von 2012, wonach religiöse Einrichtungen pastorale ("ministerial") Mitarbeiter ungeachtet von Arbeitgesetzen entlassen dürfen. Die beiden Lehrerinnen könnten als "pastorale" Angestellte klassifiziert werden. Nach Angaben der Schulen hatten die Lehrerinnen auch Religionsunterricht gegeben.