Scholz plant 57-Milliarden-Schutzschild für Kommunen

Scholz plant 57-Milliarden-Schutzschild für Kommunen

Düsseldorf (epd). Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will bis Jahresende einen Schutzschirm von insgesamt fast 57 Milliarden Euro über die Kommunen in Deutschland spannen. Die Last sollen sich der Bund und die jeweils verantwortlichen Länder teilen, wie die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Samstag) unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Konzeptpapier des Bundesfinanzministeriums berichtet.

Der Schutzschirm soll demnach aus zwei Komponenten bestehen: einer akuten Nothilfe, die allen Kommunen offensteht und die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen in Zeiten der Corona-Krise ausgleichen soll, und einer Altschuldenhilfe für hoch verschuldete Städte und Gemeinden. "Dieser Schutzschild soll Städte und Gemeinden nicht nur durch die aktuell schwierige Situation bringen, sondern dauerhaft in die Lage versetzen, ihre Aufgaben noch besser erledigen zu können", sagte Scholz der Zeitung.

Laut der Steuerschätzung entgehen den Kommunen im laufenden Jahr Gewerbesteuereinnahmen von 11,8 Milliarden Euro. Die Bundesregierung wolle die Städte mit diesem Problem nicht allein lassen, heißt es in dem Papier. "Alle betroffenen Kommunen bekommen deshalb die Möglichkeit, einen pauschalierten Ausgleich für ihre geringeren Gewerbesteuer-Einnahmen zu erhalten. Der Bund und das jeweilige Land übernehmen jeweils hälftig die Kosten für diesen Ausgleich", lautet der Vorschlag von Scholz.

Der Bund solle zudem die Hälfte der Altschulden von bundesweit 2.000 besonders verschuldeten Kommunen übernehmen, die 2018 mit 45 Milliarden Euro beziffert wurden, hieß es. Der Bund soll dem Konzeptpapier zufolge Liquiditätskredite der Kommunen dann übernehmen, wenn sie nicht für Investitionen oder Kommunalvermögen aufgenommen worden sind, sondern für eigene Zwecke und einen Sockelbetrag von 100 Euro pro Einwohner überschreiten. "Das sind Liquiditätskredite in Höhe von 22,6 Milliarden Euro, die der Bund übernehmen wird", zitiert die Zeitung aus dem Papier.

Für die einmalige Übernahme der Altschulden durch den Bund bedarf es dem Bericht zufolge einer Verfassungsänderung. Die Ressortabstimmung will Scholz demnach im Juni starten, das Bundeskabinett soll ihn vor der Sommerpause billigen. Bundestag und Bundesrat sollen ihn im November beschließen.