Wenige gleichgeschlechtliche Trauungen in einzelnen Landeskirchen

Wenige gleichgeschlechtliche Trauungen in einzelnen Landeskirchen
In fast allen evangelischen Gemeinden in Deutschland können sich schwule und lesbische Paare segnen oder trauen lassen. Doch diese Möglichkeit nehmen nur wenige Paare in Anspruch: Wenige hundert Paare traten bisher vor den Traualtar.

Nur wenige gleichgeschlechtliche Ehepaare lassen sich nach ihrer Eheschließung auch kirchlich segnen. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Zwar haben nur sieben Landeskirchen Daten zur Zahl der gleichgeschlechtlichen Ehepaare erhoben. Doch daran lässt sich ein deutlicher Trend ablesen.

In der badischen Landeskirche ließen sich seit der Gleichstellung von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren jährlich zwischen 20 und 30 Paare trauen. Der Anteil solcher Paare beträgt deutlich unter einem Prozent. In der Evangelischen Kirche von Westfalen, wo seit Januar die Trauung für alle gilt, ließen sich 27 gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2018 segnen. In der lippischen Landeskirche, der drittkleinsten, gab es 2018 lediglich eine Segnung. In der sächsischen Landeskirche gab es 2018 zehn Segnungen.

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, wo es die Trauung für homosexuelle Paare bereits seit 2013 gibt, ließen sich 218 Paare zwischen 2013 und 2017 trauen. Im selben Zeitraum gab es rund 19.000 Trauungen heterosexueller Paare. Zwischen 2002 und 2012 ließen sich nach Schätzungen der Landeskirche insgesamt etwa 150 gleichgeschlechtliche Paare segnen. Im selben Zeitraum fanden 46.000 Trauungen heterosexueller Paare statt.

In der Landeskirche Anhalts kam es seit 2015, seit dort Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst erlaubt sind, lediglich zu einer Segnung anlässlich einer Eheschließung zweier Frauen. Dass die Mehrheit der Landeskirchen keine Zahlen über Trauung oder Segnung gleichgeschlechtlicher Paare mitteilen konnte, hat zwei Gründe: Dort, wo Trauung und Segnung gleichstellt wurden, werden die Trauungen von Paaren gleichen Geschlechts nicht gesondert gezählt - im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes. Dort, wo nur Segnungsgottesdienste möglich sind, wurden diese in der Regel gar nicht gezählt.

2017 beschloss der Bundestag die "Ehe für alle" und stellte damit Lebenspartnerschaft und Ehe gleich. Vom 1. Oktober 2017 bis Ende 2018 schlossen nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp 33.000 schwule und lesbische Paare die Ehe. Höher als die Zahl der neuen Eheschließungen war die Zahl der Umwandlungen von Lebenspartnerschaften: Davon gab es knapp 21.500.

Die 20 evangelischen Landeskirchen regeln die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare unterschiedlich. In 14 Landeskirchen sind Segnung und Trauung grundsätzlich gleichgestellt, in fünf Landeskirchen können sich Paare in einem Gottesdienst segnen lassen. In der zweitkleinsten Landeskirche Schaumburg-Lippe ist eine Segnung bislang nur in einem privaten Rahmen, nicht aber in einem Gottesdienst möglich. Im Herbst soll das Kirchenparlament dort nach Angaben der Landeskirche aber über die Einführung einer Segnung abstimmen. Die Union Evangelischer Kirchen (UEK), ein Zusammenschluss aus 15 Landeskirchen, will noch in diesem Jahr eine eigene Trauordnung für Paare gleichen Geschlechts einführen. Die katholische Kirche lehnt eine Segnung oder gar Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ab.