Türkei: Urteilsverkündung gegen Menschenrechtler vertagt

Türkei: Urteilsverkündung gegen Menschenrechtler vertagt

Frankfurt a.M., Istanbul (epd). Die Urteilsverkündung im sogenannten Büyükada-Prozess gegen den Berliner Peter Steudtner und zehn weitere Menschenrechtsaktivisten ist am Mittwoch verschoben worden. Wie Prozessbeobachter der Menschenrechtsorganisation Amnesty International in Istanbul auf Twitter mitteilten, vertagte das Gericht die restliche Anhörung und die Urteilsverkündung auf den 3. April. Unter den Angeklagten befinden sich mehrere Mitglieder der Nichtregierungsorganisation, darunter der Ehrenvorsitzende von Amnesty in der Türkei, Taner Kilic.

Kilic war im Juni 2017 nach Angaben von Amnesty International in seinem Haus in Izmir festgenommen worden. Die Regierung beschuldigte ihn der Mitgliedschaft in der transnationalen islamischen Gülen-Bewegung, Kilic kam in Untersuchungshaft. Einen Monat später nahm die Polizei die zehn anderen Angeklagten bei einem Menschenrechtsseminar auf der Insel Büyükada vor Istanbul fest. Die Behörden warfen ihnen vor, an einem geheimen Treffen teilzunehmen. Acht der Aktivisten kamen in Untersuchungshaft, nach fast vier Monaten wurden sie bei der ersten Anhörung ihres Falles im Oktober 2017 aus der Haft entlassen.

Das Gericht in Istanbul beantragte daraufhin, das Verfahren gegen Kilic nach Istanbul zu verlegen und mit dem der zehn Menschenrechtler zusammenzuführen. Als Begründung führte es an, Kilic habe das Treffen auf Büyükada geleitet. Der Antrag wurde angenommen und gleichzeitig die Untersuchungshaft Kilics verlängert. Seitdem wird der Prozess auch "Büyükada-Prozess" genannt.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben von Amnesty International beim letzten Prozesstag im November 2019 gefordert, Kilic wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und fünf der Menschenrechtler wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig zu sprechen. Für die anderen fünf Angeklagten plädierte der Staatsanwalt auf Freispruch.