Bundeskabinett beschließt Meldepflicht für Hass-Postings

Bundeskabinett beschließt Meldepflicht für Hass-Postings

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat eine Meldepflicht für mutmaßlich strafbare Postings und eine Reihe weiterer Strafverschärfungen gegen Hass im Netz auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch die Pläne von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), die nach dem antisemitischen Anschlag in Halle im vergangenen Oktober erarbeitet wurden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem höhere Strafen für Drohungen und Beleidigungen im Netz vor. Enthalten ist auch eine Änderung, die die Strafverfolgung nach Verleumdungen von Kommunalpolitikern ermöglichen soll, um sie vor verbalen Angriffen besser zu schützen.

Die Meldepflicht gilt für soziale Netzwerke. Sie müssen mutmaßlich strafbare Postings künftig dem Bundeskriminalamt melden, statt sie wie bislang nur zu löschen oder zu sperren. Die Pflicht gilt für schwere Straftaten wie Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie wurde in den Katalog angenommen.

Sogenannte Antragsdelikte wie Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede fallen nicht unter die Meldepflicht. Nutzer sollen weiter selbst entscheiden, ob sie solche Taten zur Anzeige bringen.

Daneben sieht der Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch beraten muss, Verschärfungen im Strafrecht vor. So sollen künftig auch Drohungen mit Körperverletzung oder sexueller Gewalt strafbar sein. Die zuletzt im Entwurf ergänzte Aufzählung von Drohungen gegen Frauen ist eine Reaktion auf vermehrte Hass-Postings, die insbesondere bei Frauen auf die Verletzung der sexuellen Unversehrtheit abzielen. Beleidigungen im Netz sollen künftig mit bis zu zwei statt einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden können, weil ihre Wirkung und Reichweite oftmals größer ist als die einer Verunglimpfung im realen Leben.