Regierung stellt Erkenntnisse zu Menschenrechten in Unternehmen vor

Regierung stellt Erkenntnisse zu Menschenrechten in Unternehmen vor
Ein sogenanntes Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten in Firmen, die nach Deutschland zuliefern, wird wahrscheinlicher. Arbeitgeberpräsident Kramer hält entsprechende Regelungen für "großen Unfug".

Düsseldorf (epd). Die Bundesminister Gerhard Müller (CSU) und Hubertus Heil (SPD) geben am Mittwochvormittag in Berlin einen Ausblick, welche weiteren Schritten die Bundesregierung zur Einhaltung von Menschenrechten in Unternehmen angehen wird. Bevor die Ressortchefs für Entwicklung und Arbeit über die Ergebnisse einer Firmenbefragung zu freiwilligen Maßnahmen informieren, berichtete die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Mittwoch) unter Berufung auf Koalitionskreise, dass derzeit weniger als die Hälfte der größeren deutschen Unternehmen auf die Einhaltung der Menschenrechte in internationalen Lieferketten achtet.

Für die erste Runde des sogenannten Monitorings für den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte waren Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern befragt worden. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag festgelegt, eine gesetzliche Regelung zu treffen, wenn bis 2020 nicht mindestens die Hälfte der großen Firmen freiwillig auf die Menschenrechte achtet. Bereits nach einer Reise nach Äthiopien Anfang des Monats hatten Müller und Heil zu erkennen gegeben, dass es aus ihrer Sicht ein sogenanntes Lieferkettengesetz braucht, damit deutsche Unternehmen künftig sorgfältiger darauf achten, welche Bedingungen bei ihren Zulieferern herrschen.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer nannte die Pläne für ein Lieferkettengesetz "großen Unfug". "Mit so einem Gesetz für alle Unternehmen stehe ich ja schon mit beiden Beinen im Gefängnis", sagte er der "Rheinischen Post" (Mittwoch). "Es ist doch keine Frage, dass die deutsche Wirtschaft sich zu ihrer menschenrechtlichen Verantwortung bekennt", argumentierte Kramer. Doch ein Lieferkettengesetzes für alle Unternehmen sei schlicht nicht praktikabel.

Wer im Ausland ein Tochterunternehmen habe, könne dort dafür sorgen, dass die Menschenrechte eingehalten werden. "Wenn ich aber Lieferungen beziehe, die ihren Ursprung im Ausland haben, wo ich selbst nicht tätig bin, kann ich gar nicht immer detailliert wissen, unter welchen Bedingungen die einzelnen Bestandteile hergestellt wurden", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).