Kontakt zwischen Organempfänger und Hinterbliebenen wichtig

Für den Organ Empfänger bietet ein Brief die Möglichkeit, sich zu bedanken.
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Ein persönlicher Brief an die Angehörigen des Organempfängers ist eine Bestätigung, dass die Entscheidung für eine Transplantation richtig war.
Kontakt zwischen Organempfänger und Hinterbliebenen wichtig
Künftig soll der anonyme Kontakt zwischen dem Empfänger eines Organs und den Angehörigen des Spenders wieder möglich sein. Das sieht das überarbeitete Transplantationsgesetz vor. Der Bundesverband der Organtransplantierten (BDO) begrüßt die neue rechtliche Grundlage für die Weiterleitung anonymisierter Briefe: "Der Austausch zwischen Organempfängern und Hinterbliebenen der Spender ist für beide Seiten ein wichtiger Punkt", sagte Burkhard Tapp, Pressesprecher des Verbands, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Gesetzesänderung tritt Anfang April in Kraft.

"Für Angehörige ist ein Brief des Organempfängers die Bestätigung, dass die Entscheidung für eine Transplantation richtig war, für den Empfänger bietet ein Brief die Möglichkeit, sich zu bedanken", sagte Tapp. In zahlreichen persönlichen Gesprächen mit Organempfängern und Angehörigen sei der Wunsch geäußert worden, sich auszutauschen. "Gemeinsam mit anderen Verbänden haben wir daher darauf gedrängt, den anonymen Kontakt wieder zu ermöglichen."

Briefe wieder erlaubt

Die Weiterleitung von anonymisierten Briefen zwischen Organempfängern und Hinterbliebenen des Spenders war Tapp zufolge noch bis vor einigen Jahren möglich - obwohl sie im Transplantationsgesetz bislang nicht berücksichtigt wurde. Weitergeleitet wurden die Briefe von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die für die Organisation der Organspende in Deutschland verantwortlich ist. "Aufgrund von Datenschutzfragen werden seit etwa vier Jahren keine Briefe mehr weitergeleitet."

Mit dem neuen Gesetz soll das Versenden von Briefen ohne Absender wieder ermöglicht werden, allerdings sollen diese Aufgabe nun die Transplantationszentren übernehmen. Diese Rollenverteilung sieht der Selbsthilfeverband kritisch: "Unserer Erfahrung nach sind die Zentren mit ihrer bisherigen Aufgabe bereits sehr stark ausgelastet." Daher solle die Aufgabe der Weiterleitung der Briefe wieder der DSO zukommen.

Auch die Betreuung der Hinterbliebenen von Spendern wird im neuen Gesetz berücksichtigt. "Treffen von Spenderangehörigen waren bisher zwar möglich und wurden von der Deutschen Stiftung Organtransplantation freiwillig organisiert", sagte Tapp. Dafür habe es allerdings keine gesetzliche Grundlage gegeben. Die Verankerung der Betreuung der Angehörigen durch die DSO gebe nicht nur Rechtssicherheit, sondern hebe die Bedeutung der Angehörigen am Prozess der Organspende hervor.

Der Sprecher des Selbsthilfeverbands bedauerte indes, dass für die Betreuung der Angehörigen der Organempfänger im neuen Gesetz wie bisher keine Regelung vorgesehen ist. "Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Prozess der Transplantation für die Angehörigen teilweise psychisch belastender ist als für die Organempfänger selbst." Er betonte: "Dies kann man nicht zur Seite drängen." Das Thema sei für den Verband daher noch nicht vom Tisch.