Dabrock wünscht sich bei PID "gnädigeren Umgang" mit Paaren

Peter Dabrock mahnt zu realistischem Umgang in der Diskussion um die PID.
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Die PID ist ein Gentest an Embryonen, die durch künstliche Befruchtung erzeugt werden und wird bei Paaren mit Kinderwunsch nur in Ausnahmefällen zugelassen, wenn die Eltern eine genetische Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit haben.
Dabrock wünscht sich bei PID "gnädigeren Umgang" mit Paaren
Der Theologe und Ethiker Peter Dabrock hat sich dafür ausgesprochen, die Prüfverfahren für die Präimplantationsdiagnostik (PID) zu lockern. Es müsse vor allem unbürokratischer werden. "Die Präimplantationsdiagnostik ist bei uns so scharf geregelt, als handele es sich um ein Verbrechen", sagte der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.
13.02.2019
epd
Corinna Buschow und Franziska Hein

"Das derzeitige Kontrollverfahren ist für die betroffenen Paare geradezu entwürdigend", sagte Dabrock. Es seien Familien betroffen, in denen es Totgeburten gegeben habe oder Geschwisterkinder schwerste Erkrankungen hätten. Ihnen Missbrauch der PID vorzuwerfen, sei "schräg". Er wünsche sich einen "gnädigeren Umgang" mit diesen Paaren. Gleichzeitig sprach sich Dabrock dafür aus, dass die Präimplantationsdiagnostik für betroffene Hochrisikopaare von der Kasse finanziert werden sollte. "Der in der Debatte mitschwingende Vorwurf, Paare würden die Methode für ein 'Designerbaby' missbrauchen, geht völlig an der Realität vorbei", sagte Dabrock.

Erst Ende Januar hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sein ursprüngliches Vorhaben gestoppt, die PID zur Kassenleistung zu machen. Es hatte zuvor heftige Kritik vonseiten der katholischen und evangelischen Kirche und aus der Unionsfraktion an Spahns Vorgehen gegeben. Nach dem ursprünglichen Plan sollte die Abstimmung darüber über einen Änderungsantrag zum derzeit im Bundestag in der Beratung befindlichen Terminservice- und Vorsorgegesetzes geregelt werden - also einem fachfremden Thema.

Die PID ist ein Gentest an Embryonen, die durch künstliche Befruchtung erzeugt werden. Die Untersuchung ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen zugelassen, wenn die Eltern eine genetische Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit haben oder die Gefahr einer Fehl- oder Totgeburt besteht. Sie darf nur nach der Zustimmung einer PID-Ethikkommission erfolgen. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der fünf in Deutschland zuständigen Ethik-Kommissionen insgesamt 325 Untersuchungen beantragt. Davon wurden 29 Anträge abgelehnt. Paare müssen eine solche Untersuchung selbst bezahlen. Die Kosten für das gesamte Verfahren können bis zu 20.000 Euro betragen.