Spahn zieht Plan für Embryonen-Gentests als Kassenleistung zurück

Jens Spahn
Foto: epd-bild/Christian Ditsch
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nimmt sein Vorhaben zurück, die Präimplantationsdiagnostik in Ausnahmefällen zur Kassenleistung zu machen.
Spahn zieht Plan für Embryonen-Gentests als Kassenleistung zurück
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellt sein Vorhaben zurück, die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Ausnahmefällen zur Kassenleistung zu machen.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Dienstag einen Bericht der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwoch), wonach das Vorhaben - anders als geplant - nicht in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werde.

Die "Welt" schrieb, die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion habe sich am Dienstag einstimmig dagegen ausgesprochen, die genetische Untersuchung von im Reagenzglas gezeugten Embryonen zur Kassenleistung zu machen. Der Beschluss habe auch die Rückendeckung des Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus (CDU).

Ausführlicher beraten

Gesundheitsminister Spahn erklärte: "Ob Präimplantationsdiagnostik in Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt werden soll, müssen wir ausführlicher beraten. Deshalb begrüße ich die Entscheidung, dieses sensible Thema unabhängig vom Terminservicestellen-Gesetz zu debattieren."

Die PID ist ein Gentest an Embryonen, die durch künstliche Befruchtung erzeugt werden. Die Untersuchung ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen zugelassen, wenn die Eltern eine genetische Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit haben oder die Gefahr einer Fehl- oder Totgeburt besteht. Sie darf nur nach der Zustimmung einer PID-Ethikkommission erfolgen.

Paare müssen eine solche Untersuchung selbst bezahlen. Die Kosten für das gesamte Verfahren können bis zu 20.000 Euro betragen. Spahn plädiert für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Dies sollte seinem ursprünglichen Plan zufolge über einen Änderungsantrag zum derzeit im Bundestag in der Beratung befindlichen Terminservice- und Vorsorgegesetzes (TSVG) geregelt werden.

Das Ministerium erklärte, das Thema werde neu aufgerufen, wenn das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr einen Bericht über die Erfahrungen mit PID vorlegt.