EKD-Migrationsexperte: Kirchenasyl ist kein Rechtsbruch

Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) Manfred Rekowski
© epd-bild/Hans Juergen Vollrath
Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) Manfred Rekowski
EKD-Migrationsexperte: Kirchenasyl ist kein Rechtsbruch
Solinger Gemeinde rechnet mit zweitem Abschiebeversuch
Eine Gemeinde, die Flüchtlinge in ihren Räumen vor dem Zugriff der Polizei schützt, begibt sich in eine rechtlichen Grauzone. Im Fall der Solinger Kirchengemeinde, die einem Iraner Kirchenasyl gewährt, hat Präses Rekowski eine klare Position.

Die Solinger Kirchengemeinde, die seit März einem zum Christentum konvertierten Iraner Kirchenasyl gewährt und am Montag seine Abschiebung verhinderte, hat Rückendeckung vom rheinischen Präses Manfred Rekowski bekommen. "Nach Auskunft des Gemeindepfarrers haben 200 Menschen eine Andacht gefeiert und die Mitarbeiter des Ausländeramts mit Kerzen in der Hand empfangen", sagte Rekowski dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Bad Neuenahr. "Ich sehe nichts, was daran zu beanstanden wäre, im Gegenteil: Die Gemeinde bleibt sich an dieser Stelle treu."

"Kirchenasyl bedeutet ja keinen Rechtsbruch, sondern ermöglicht in bestimmten Fällen, einen Aufschub zu erhalten, um Fälle noch einmal zu prüfen", betonte der Theologe, der auch Vorsitzende der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. "Die hohe Zahl erfolgreicher Überprüfungen, die ein Bleiberecht für die Betroffenen nach sich gezogen haben, spricht sehr für das Kirchenasyl." Im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es nach Rekowskis Worten aktuell 65 Fälle von Kirchenasyl, davon 61 in NRW. "In Relation zu den hier lebenden Geflüchteten ist das nach wie vor ein kleiner Prozentsatz."

Der 28-jährige Iraner, der seit rund zehn Monaten im Kirchenasyl der evangelischen Luther-Gemeinde in Solingen lebt, war 2016 über Frankreich nach Deutschland gekommen. Er befürchtet in seiner Heimat Verfolgung oder sogar die Todesstrafe, weil er zum Christentum konvertiert ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seinen Asylantrag bereits abgelehnt und seine Abschiebung nach Frankreich angeordnet. Dort bestehe die Gefahr, dass der Mann zügig in den Iran abgeschoben werde, befürchtet die Gemeinde.

Der im Solinger Fall zuständige Kreis Wesel hat unterdessen angekündigt, einen zweiten Abschiebeversuch zu unternehmen. Sobald ein konkreter Flugtermin vorliege, werde ein Durchsuchungsbeschluss für die Gemeinderäumlichkeiten beantragt. Die Gemeinde werde den Mitarbeitern der Ausländerbehörde den Zugang nicht verwehren, wenn sie mit einem Durchsuchungsbeschluss kommen, betonte ein Sprecher der Gemeinde am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). "Es wird keine Aktion des Ungehorsams geben, wenn staatliche Behörden mit einem Durchsuchungsbeschluss vor unserer Tür stehen. Das Kirchenasyl ist kein rechtsfreier Raum."