EKD-Rat: Menschenwürde erlaubt das "Loswerden" von Flüchtlingen nicht

Europäische Flaggen
Foto: inakiantonana/Getty Images
Europäische Flaggen vor dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel, Belgien.
EKD-Rat: Menschenwürde erlaubt das "Loswerden" von Flüchtlingen nicht
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat im Blick auf die Beschlüsse des EU-Gipfels zur Flüchtlingspolitik die Einhaltung solidarischer und menschenrechtsbasierter Standards angemahnt.

Die Einigkeit der Staats- und Regierungschefs dürfe sich nicht auf immer restriktivere Abwehrmaßnahmen beschränken, die den Flüchtlingsschutz in der EU nachhaltig unterliefen, erklärte der Rat am Freitag auf seiner Sitzung in Berlin. "Ein bloßes 'Loswerden' von Menschen ist mit der jenseits von nationalen Grenzen geltenden Würde des Menschen unvereinbar", hieß es in der in Hannover verbreiteten Mitteilung.

Besonders kritisch sieht der Rat die Absicht, sogenannte Ausschiffungsplattformen außerhalb der EU einzurichten. Bisher gibt es nach Einschätzung des EKD-Leitungsgremiums keine Grundlage zu glauben, dass solche Einrichtungen zu schaffen seien, ohne humanitäre und rechtliche Überzeugungen, die Europa geprägt haben, zu verletzen.

Es sei ein Gebot christlicher Nächstenliebe, Menschen, die aus ihren Heimatländern vor Krieg und Elend fliehen und in der EU Schutz suchen, nicht ihrem Elend zu überlassen, erklärte der Rat. Zugleich begrüßte er grundsätzlich den "erkennbaren Einigungswillen" der in Brüssel zusammengekommenen Regierungschefs.

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Mit Blick auf die innenpolitische Debatte betonte der Rat: "Die in Deutschland heftig geführte und bis hin zur Möglichkeit einer Regierungskrise dramatisierte politische Debatte über Abweisungen von bereits in anderen EU-Staaten als Asylsuchende registrierten Geflüchteten an der deutschen Grenze muss dringend versachlicht und deeskaliert werden."

An der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems müsse außerdem weiter gearbeitet werden. Im Zentrum der Anstrengungen müsse unter anderem stehen, europaweit möglichst hohe Verfahrens- und Aufnahmestandards zu etablieren. "Migrations- und Flüchtlingspolitik darf den Schutz von Menschen in Not nicht gegen die berechtigten Sorgen der aufnehmenden Gesellschaften ausspielen." Notwendig sei vielmehr der Wille zur gemeinsamen Handlungsfähigkeit - in Europa und in Deutschland. Der Rat der EKD ist neben Synode und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsgremien der EKD.