Grundrechte-Report kritisiert Paragrafen 219a

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports auf die schwierige Situation von ungewollt schwangeren Frauen hingewiesen.
Foto: dpa/Maurizio Gambarini
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2018 am Dienstag in Karlsruhe auf die schwierige Situation von ungewollt schwangeren Frauen hingewiesen.
Grundrechte-Report kritisiert Paragrafen 219a
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2018 auf die schwierige Situation von ungewollt schwangeren Frauen hingewiesen. Die Gesellschaft habe gar nicht gemerkt, wie sich die Informations- und Versorgungssituation in den vergangenen Jahren verschlechtert habe, sagte die Ärztin am Dienstag in Karlsruhe.

"Das Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Es kann doch nicht sein, dass man im Internet nur Webseiten von Abtreibungsgegnern findet, weil alle anderen nichts veröffentlichen dürfen oder sich nicht trauen", sagte Hänel. Sie wünsche sich, dass sich Menschen sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren könnten. Die Medizinerin wurde im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Webseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert hatte.

Im Grundrechte-Report wird die Abschaffung oder Reform des Paragrafen 219a gefordert. Dem Bundestag liegen Anträge zur Streichung oder Überarbeitung des Paragrafen vor, der Werbung für Abtreibungen in grob anstößiger Weise oder des Vermögensvorteils wegen unter Strafe stellt. In dem auch als "wahrer Verfassungsschutzbericht" bekannten Report ziehen acht Bürgerrechtsorganisationen eine Bilanz zum Umgang mit den Bürger- und Menschenrechten in Deutschland im Jahr 2018.

Schwerpunkte in diesem Jahr sind die Auseinandersetzung um die Meinungsfreiheit im Internet, der Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen und Grundrechtseinschränkungen im Namen des Anti-Terror-Kampfes. Als solche nennen die Autoren zum Beispiel Fußfesseln und Präventivhaft für sogenannte Gefährder, aber auch die Verschärfungen von Polizeigesetzen. Herausgegeben wird der Report von der Humanistischen Union, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, Pro Asyl, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie der Neuen Richtervereinigung.