Niedersachsens Regierung: Kein höherer Beitrag durch neuen Feiertag

Taschenkalender am 31. Oktober 2017.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Nordländer um eine Erläuterung gebeten, wie sie angesichts der Rechtslage mit den Folgen eines neuen Feiertags umgehen wollen.
Niedersachsens Regierung: Kein höherer Beitrag durch neuen Feiertag
Ein neuer Feiertag im Norden wird aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung nicht zu einer Erhöhung der Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung führen.

"Es wäre skurril, wenn Menschen in Niedersachsen extra Beiträge für einen Feiertag zahlen müssten, den es in anderen Bundesländern längst gibt", sagte ein Sprecher des SPD-geführten Sozialministeriums in Hannover am Freitag dem epd. Selbst wenn im Norden ein neuer Feiertag dazukomme, gebe es hier immer noch weniger arbeitsfreie Tage als in anderen Bundesländern.

"Die Niedersachsen arbeiten tendenziell mehr als Menschen in anderen Ländern, weil es hier weniger Feiertage gibt", betonte der Sprecher Uwe Hildebrandt. Sie dürften dafür nicht durch Beiträge bestraft werden, wenn sich diese Situation leicht ändere. Die Landesregierung in Hannover favorisiert als neuen Feiertag den Reformationstag am 31. Oktober. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf läuft derzeit ein schriftliches Anhörungsverfahren.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Nordländer um eine Erläuterung gebeten, wie sie angesichts der Rechtslage mit den Folgen eines neuen Feiertags umgehen wollen. Mit einem zusätzlichen Feiertag erhöhten sie "einseitig die Arbeitskosten für die Wirtschaft in ihrem Land", erklärte eine Sprecherin. Das Ministerium in Berlin erinnerte daran, dass 1994 der Buß- und Bettag abgeschafft worden sei, um einen Ausgleich für die Einbußen der Arbeitgeber durch die damals neuen und zusätzlichen Beiträge zur Pflegeversicherung zu schaffen. Wenn jetzt ein neuer Feiertag eingeführt werde, entstehe eine ähnliche Situation, hieß es.

Hildebrandt sagte, das damalige Gesetz zum Buß- und Bettag habe als Stichtag den 31. Dezember 1993 gehabt. "Damit hat die Regelung ausgedient und keine Wirkung mehr auf spätere Zeit." 1993 hatte Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag beibehalten. Die dortigen Arbeitnehmer zahlen deswegen einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Beitrag für die Pflegeversicherung.

Vertreter der Arbeitgeber und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatten in den vergangenen Tagen mehrfach auf die Mehrbelastungen für die Wirtschaft durch einen neuen Feiertag hingewiesen. Der Reformationstag ist bereits in allen ostdeutschen Bundesländern außer Berlin ein gesetzlicher Feiertag. In den vergangenen Wochen hatten auch Schleswig-Holstein und Hamburg den Tag zum gesetzlichen Feiertag erklärt.