Kirchen fordern zu Teilnahme an Betriebsratswahlen auf

Kirchturm  im Frühling
Foto: dpa/Patrick Seeger
Die beiden großen Kirchen rufen zur Teilnahme an den bundesweiten Betriebsratswahlen im Frühling auf, um eine Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen. Dazu sind starke Interessensvertretungen in den Betrieben notwendig
Kirchen fordern zu Teilnahme an Betriebsratswahlen auf
Die beiden großen Kirchen rufen zur Teilnahme an den bundesweiten Betriebsratswahlen vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 auf. "Damit Erwerbsarbeit nicht das ganze Leben bestimmt, braucht es auch Grenzen der Arbeit: Grenzen der Belastungen, Grenzen der zeitlichen Verfügbarkeit und Grenzen der Ökonomisierung", schreiben der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, in einer am Montag verbreiteten gemeinsamen Erklärung.

"Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, sind starke Interessensvertretungen in den Betrieben notwendig", heißt es in dem Papier. Vor allem drei Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt stellen den Spitzenrepräsentanten der beiden großen Kirchen zufolge Herausforderungen dar. So habe der Druck auf die Beschäftigten weiter zugenommen, Leistungsverdichtung und Mehrarbeit seien vielerorts gang und gäbe.

Zudem verlange die Integration von Flüchtlingen ins Erwerbsleben die Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren. Und schließlich sei auch bei der Digitalisierung der Arbeitswelt dafür Sorge zu tragen, dass die Erwerbstätigen Mitgestalter ihrer Arbeit blieben.

Vom 1. bis 31. März finden bundesweit Betriebsratswahlen statt. Die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten gilt in Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern. Einzelheiten regelt das Betriebsverfassungsgesetz.