Neue Propsteigrenzen für Hessen-Nassau

Neue Propsteigrenzen für Hessen-Nassau
In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gelten ab 1. Oktober veränderte Propsteigrenzen. Die Gebietsreform betrifft vor allem das Rhein-Main-Gebiet und Süd-Nassau, aber auch Rheinhessen und Starkenburg. Die Zahl der Propsteien wird von sechs auf fünf reduziert.

Dabei werden die bisherigen Propsteien Rhein-Main und Süd-Nassau zur neuen Propstei Rhein-Main vereinigt. Der Amtssitz liegt dann am Ort der vormaligen süd-nassauischen Propstei. Von Wiesbaden aus ist Oliver Albrecht ab Oktober als Propst für den gesamten Bereich zuständig. Die frühere Amtsinhaberin für Rhein-Main, Gabriele Scherle, ist in den Ruhestand gegangen. Die bislang zu Rhein-Main gehörenden Dekanate Groß-Gerau, Rüsselsheim, Dreieich und Rodgau gehören nach der Neuordnung - wie schon einmal bis 1996 - zur Propstei Starkenburg mit Pröpstin Karin Held (Darmstadt).

Außerdem wird das in Rheinland-Pfalz liegende Dekanat Nassauer Land der Propstei Rheinhessen mit Propst Klaus-Volker Schütz (Mainz) zugeschlagen. Die neue Propstei Rheinhessen trägt künftig den Namen "Rheinhessen und Nassauer Land". Unverändert bleiben die Propsteibereiche Nord-Nassau mit Annegret Puttkammer (Herborn) und Oberhessen mit Propst Matthias Schmidt (Gießen). Die hessen-nassauische Kirchensynode hatte die Reform im November 2015 beschlossen.

Menschen sollen im Mittelpunkt bleiben

Die stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN, Ulrike Scherf, sagte, die Neuordnung der Propsteibereiche sei Teil eines umfassenden Anpassungsprozesses. Er betreffe Gemeinden durch veränderten Pfarrstellenbemessung ebenso wie Dekanate, die bis zum Jahr 2022 von ursprünglich 47 auf 22 reduziert werden. Davon sei auch die Kirchenleitung mit den Propsteien nicht ausgenommen. Scherf betonte, dass "nicht Strukturen im Mittelpunkt stehen, sondern Menschen". So werde auch künftig "jedes Dekanat und jede Gemeinde einen Propst oder eine Pröpstin haben". Propsteibereiche seien keine eigenständigen rechtlichen Größen, sondern Visitationsbezirke. Pröpstinnen und Pröpste hätten die Aufgabe, dort "geistlich orientierend zu wirken und geistlich zu leiten".

Grob vereinfacht ähneln Propsteien in etwa Regierungsbezirken im politischen Bereich. Die Pröpstinnen und Pröpste sind für die geistliche Leitung in ihrer Region verantwortlich, die wiederum in Dekanate untergliedert ist. Sie nehmen in ihrer Region die klassischen bischöflichen Aufgaben wahr und tragen Sorge für die "rechte Wortverkündigung und Verwaltung der Sakramente", wie es die Kirchenordnung beschreibt. Die Pröpstinnen und Pröpste nehmen Amtseinführungen (Ordinationen) vor und begleiten Pfarrstellenwechsel und -besetzungen sowie die theologischen Fortbildungen der Pfarrerinnen und Pfarrer. Auch die Seelsorge an Pfarrerinnen und Pfarrer gehörtzu ihren Aufgaben. Ihnen obliegt außerdem die Dienstaufsicht über die Dekaninnen und Dekane. Sie sind qua Amt Mitglieder der hessen-nassauischen Kirchenleitung.