Stiftung wehrt sich gegen Lutherbild auf NPD-Wahlplakat

Wahlplakat der NPD mit einem Portraet des Reformators Martin Luther.
Foto: epd-Bild/Norbert Neetz
Wahlplakat der NPD mit einem Portraet des Reformators Martin Luther.
Stiftung wehrt sich gegen Lutherbild auf NPD-Wahlplakat
Die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt wehrt sich gegen die rechtswidrige Verwendung des Luther-Konterfeis auf Wahlplakaten der rechtsextremen NPD.

Die Stiftung habe eine außergerichtliche Aufforderung auf Unterlassung an die Partei geschickt, sagte eine Sprecherin der Stiftung dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Wittenberg. Ursprünglich wäre die Frist an diesem Donnerstag abgelaufen. Dann hätte die Stiftung, falls die NPD nicht reagiert hätte, eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung eingereicht.

Das Ziel, dass die Plakate abgehängt werden, konnte allerdings bisher noch nicht erreicht werden. Die NPD spielt offenbar auf Zeit und hat zunächst eine Fristverlängerung bis zum kommenden Montag beantragt. Erst dann entscheidet sich, ob die Stiftung eine einstweilige Verfügung erwirkt. Am 24. September wird allerdings bereits ein neuer Bundestag gewählt. Danach müssen alle Wahlplakate wieder zügig abgehängt werden.

Auf dem Wahlplakat, das bundesweit angebracht werden sollte, ist neben dem Reformator eine Abwandlung seines bekannten Zitates "Hier stehe ich, ich kann nicht anders" zu sehen. Bei der NPD heißt es "Ich würde NPD wählen - Ich könnte nicht anders". Dabei wird ein Lutherporträt aus dem Jahr 1528 verwendet, das in der Dauerausstellung des Lutherhauses in Wittenberg hängt.

Laut der Stiftungssprecherin ist mit der Verwendung des Bildes durch die NPD das Urheberrecht der Fotografin, die alle Nutzungsrechte an die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt übergeben hat, verletzt worden. Falls eine andere Fotografie verwendet worden sei, dann sei auch dies nicht erlaubt, weil die Besucherordnung nur Fotos für den privaten Gebrauch zulasse, teilte sie mit. Das Urheberrecht des Künstlers Lucas Cranachs d. Ä. könne nicht mehr verletzt werden, da er seit mehr als 70 Jahren tot ist. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.

Stiftungs-Direktor Stefan Rhein hatte sich zuvor bereits empört und schockiert darüber gezeigt, dass das Bild für den Wahlkampf der NPD missbraucht wird. "Das verletzt nicht nur die Rechte der Stiftung am Bild, sondern auch die Botschaft des Reformators", sagte Rhein.