Bundespräsident unterschreibt Gesetz zur "Ehe für alle"

Ehe für alle
Foto: dpa/Sebastian Kahnert
Bundespräsident unterschreibt Gesetz zur "Ehe für alle"
Es ist vollbracht: Bundespräsident Steinmeier hat seine Unterschrift unter das Gesetz zur "Ehe für alle" gesetzt.

Zwei Tage vor dem Christopher Street Day in Berlin hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zur "Ehe für alle" unterzeichnet. Eine Sprecherin des Bundespräsidialamts sagte am Freitag, Steinmeier habe das Gesetz am Donnerstagabend ausgefertigt. Es tritt drei Monate nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, voraussichtlich zum Oktober.

Gleichgeschlechtliche Paare können damit künftig heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren. Bisher ist es ihnen in einer Lebenspartnerschaft nur möglich, nacheinander ein Kind zu adoptieren. Rechtlich ist die Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare der Ehe ansonsten gleichgestellt.

Der Bundestag hatte die Öffnung der Ehe für Homosexuelle Ende Juni in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen. Die Abstimmung war von der SPD gemeinsam mit der Opposition durchgesetzt worden. Auch Parlamentarier aus den Reihen der Union stimmten für das Gesetz. Konservative Unionspolitiker und die bayerische Staatsregierung, die die "Ehe für alle" ablehnen, lassen prüfen, ob für das Gesetz eine Grundgesetzänderung notwendig gewesen wäre und behalten sich eine Verfassungsklage vor.