Landessynode Württemberg will Pfarrermangel abfedern

Landessynode Württemberg will Pfarrermangel abfedern
Die württembergische evangelische Landessynode will die Seelsorgekapazitäten der Landeskirche für die Zukunft auch bei knappem Personal und Geld sicherstellen.

Bei seiner Herbsttagung verabschiedete das Kirchenparlament am Dienstag in Stuttgart den Antrag an die Verwaltung, zwischen 2020 und 2024 in den Pfarrdienst 15 Personen aufzunehmen, die kein Theologie-Erststudium absolviert haben. Dieser alternative Zugang zum Pfarrdienst soll bis zum kommenden Jahr in der Form noch festgelegt werden und dazu beitragen, einen absehbaren Pfarrermangel zu mildern.

Die Synodalen versprechen sich durch diese Öffnung des Berufszugangs auch, andere Berufserfahrungen für den Pfarrdienst nutzbar zu machen, neue Gesellschaftsgruppen ansprechen zu können und die Praxisorientierung des Pfarrdienstes zu verstärken. Regelzugang zum Pfarrdienst soll jedoch auch auf Dauer das Universitätsstudium der Theologie bleiben.



Den Pfarrdienst auf Sonderpfarrstellen wie Krankenhaus- und Altenheimseelsorge, Gefängnis- oder Bundeswehrseelsorge will die Synode zeitlich begrenzen. Nach etwa zehn Jahren ist ein Rückwechsel in die Gemeindearbeit erwünscht.

Um die seelsorgerlichen Aufgaben der Sonderpfarrstellen erfüllen zu können, aber gleichzeitig genug Pfarrerinnen und Pfarrer für die Kirchengemeinden zu haben, sollen zunächst sechs Sonderpfarrstellen durch andere Berufsgruppen besetzt werden. Die weitere Planung sieht bis 2024 zusätzliche 15 Umbesetzungen vor.

Welche Sonderpfarrstellen im Detail beispielsweise mit Diakonen besetzt werden könnten, wurde noch nicht beschlossen. Der für den Pfarrdienst zuständige Oberkirchenrat Wolfgang Traub sagte, mit der angestrebten Flexibilisierung werde möglich, verantwortlich mit der knapper werdenden Ressource Pfarrer umzugehen.