Jugenddelegierte bekommen Antragsrecht in EKD-Synode

Jugenddelegierte bekommen Antragsrecht in EKD-Synode
Die EKD-Synode hat die Stellung der Jugenddelegierten gestärkt: Sie haben jetzt auch ein eigenes Antragsrecht in der EKD-Synode.

Die EKD-Synode hat den Jugenddelegierten erstmals ein Antragsrecht eingeräumt. Bisher musste sich immer eine Synodale oder ein Synodaler einen Antragsvorschlag der Jugenddelegierten zu eigen machen, damit darüber diskutiert und abgestimmt werden konnte. Mit dem Beschluss der Synode können Jugenddelegierte nun selbst Anträge stellen. Sie sind aber weiterhin nicht den Mitgliedern der Synode gleichgestellt.

Die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend (aej) entsendet vier Jugenddelegierte, die Evangelische StudentInnengemeinde (ESG) zwei Jugenddelegierte und die Studentenmission in Deutschland (SMD) ebenfalls zwei Jugenddelegierte. Gemäß der Geschäftsordnung der Synode schlagen die Verbände die acht Delegierten vor, die dann formal vom Synodenpräsidium bestimmt werden.

Ein später zurückgezogener Änderungsantrag der Synodalen Rieke Eulenstein aus der Evangelischen Kirche im Rheinland hatte die Abstimmung kurzfristig verzögert. Der Änderungsantrag hätte zum Inhalt gehabt, die Jugenddelegierten den Synodalen vollständig gleichzustellen. Soweit ist es dann doch noch nicht.

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Die Jugendelegierten freuten sich auf Twitter über das neue Antragsrecht.