Das Kabinett habe dem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) und seinem Stellvertreter Thomas Strobl (CDU) "freie Hand" gegeben, sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Damit bleibe noch Zeit zu prüfen, ob den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für so eine Einstufung Genüge getan wird.
Der Bundestag hat die Regelung bereits verabschiedet. Ohne Zustimmung der Länder kann sie aber nicht inkraft treten. Für eine Mehrheit in der Länderkammer müssten mindestens drei Regierungen mit Beteiligung der Grünen für das Gesetz stimmen. Mit Verweis auf die Menschenrechtslage in den drei Staaten haben sich zahlreiche Spitzenpolitiker der Grünen klar gegen die Asylrechtsverschärfung ausgesprochen.
Rückführung abgelehnter Asylbewerber schwierig
Kretschmann wies erneut darauf hin, dass Homosexuelle, Journalisten und politische Akteure in diesen Ländern verfolgt würden. Asylanträge aus sicheren Herkunftsländern könnten zwar schneller bearbeitet werden, dennoch bleibe es bei einem individuellen Verfahren. "Auch in einem verkürzten Verfahren dürfen solche Leute nicht durch den Rost fallen", betonte Kretschmann.
Der Ministerpräsident betrachtet die Situation in Algerien, Tunesien und Marokko als "weitaus unklarer und prekärer" als in den Balkanstaaten, deren Einstufung als sichere Herkunftsländer er zugestimmt hatte. Die Zahl der Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten sei rasant zurückgegangen. Gleichzeitig gelinge die Rückführung abgelehnter Asylbewerber nicht, weil die entsprechenden Abkommen mit diesen Ländern nicht funktionierten. Dann allerdings nutzten auch schnellere Verfahren nichts, wenn Abgelehnte trotzdem bleiben müssten, sagte Kretschmann.