Künftig mehr Klarheit beim EU-Datenschutz

Künftig mehr Klarheit beim EU-Datenschutz
Was Facebook, Google und Co. ab 2018 mit Nutzerdaten tun dürfen, regelt künftig die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Hier soll es mehr Klarheit geben. Doch Details der neuen EU-Regeln stoßen auch auf Kritik.

Berlin (epd) Durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung befürchten Verbraucherschützer künftig ein geringeres Datenschutzniveau bei der Einstufung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. Insgesamt biete die neue EU-Verordnung aber "einen guten Rahmen" für den Datenschutz der Zukunft, betonte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), am Montag in Berlin. In einigen Bereichen müssten jedoch die rechtlichen Spielräume genutzt werden, um das hohe deutsche Datenschutzniveau zu erhalten.

Vierjähriger Verhandlungsmarathon

Das Europäische Parlament hatte am 14. April die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet. Vorausgegangen war ein vierjähriger Verhandlungsmarathon. Die neue EU-Verordnung tritt ab Frühsommer 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Sie löst dann das bislang geltende deutsche Bundesdatenschutzgesetz ab.

Experten zufolge hat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung eine hohe Bedeutung, weil sie die Datenschutzstandards für die nächsten Jahrzehnte in Europa festschreibt. Zudem könnten die neuen Regelungen die Chance bieten, das Vertrauen der Verbraucher in die digitale Wirtschaft zu stärken, hieß es.

Als sehr positiv bewerten die Verbraucherschützer etwa das künftige sogenannte Marktortprinzip. Daran muss sich ab 2018 jedes Unternehmen halten, das im europäischen Markt agiert. Dies gilt ungeachtet dessen, in welchem Land es seinen Konzernsitz hat. Konkret gelten dann auch für Internetkonzerne wie Facebook, Google und Co. die europäischen Regeln. Bislang war bei umstrittenen Datenschutzpraktiken von Facebook oft unklar, ob dafür deutsche, amerikanische oder irische Datenschutzgesetze gültig sind. Facebook hat seinen europäischen Hauptsitz in Irland.

"Ausgrenzung ganzer Wohnviertel"

Problematisch sieht der vzbv dagegen das Thema Scoring, das heißt die automatisierte Bewertung der Kreditwürdigkeit. So könnte künftig die Wohnadresse relevant sein für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. "Damit könnte es zu einer strukturellen Ausgrenzung ganzer Wohnviertel kommen", warnte Lina Ehring, vzbv-Leiterin des Teams Digitales und Medien. Angaben über die Wohnsituation einer Person stünden nicht zwingend mit ihrer Bonität im Zusammenhang und könnten zu Fehlinterpretationen führen. Der vzbv fordert von der Bundesregierung, die Anwendung der europäischen Scoring-Regelung durch die Nutzung von Öffnungsklauseln oder die Verbraucherschutzgesetzgebung in Deutschland zu verhindern.

Auch die generelle Bildung von Profilen wird vom vzbv kritisch gesehen. Unternehmen sollen künftig personenbezogene Daten sammeln und Nutzerprofile erstellen können, die sich etwa auf den Versicherungsschutz oder die Kreditvergabe auswirken können. Laut EU-Datenschutz-Grundverordnung sind die Firmen nur angehalten, Fehler zu minimieren und Diskriminierungen aufgrund von ethnischer Herkunft, politischer Meinung, Religion, Weltanschauung, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetischen Anlagen, Gesundheitszustand sowie sexueller Orientierung zu verhindern. Das geht dem vzbv jedoch nicht weit genug. Der Verband befürchtet auch hier eine Absenkung des Verbraucherschutzes im Vergleich zu den bisherigen Regeln.