Linke thematisieren erneut Kirchenfinanzen im Bundestag

Linke thematisieren erneut Kirchenfinanzen im Bundestag
Die Linken haben die Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen erneut zum Thema im Bundestag gemacht. Am Freitag brachte die Fraktion einen Antrag ins Parlament ein, der die Bundesregierung dazu auffordern soll, eine Kommission zur Evaluierung der Zahlungen einzurichten.

Vertreter der Koalition kündigten an, den Antrag abzulehnen. Die Staatsleistungen gehen auf Enteignungen kirchlichen Eigentums aus dem Jahr 1803 zurück. Die von der Linken vorgeschlagene Kommission soll den Wert der Säkularisierungsverluste und der seitdem erfolgten Zahlungen ermitteln sowie Vorschläge zum künftigen Umgang machen. Sie soll beim Bundesfinanzministerium angesiedelt sein. Mitglieder sollen neben Wirtschafts- und Rechtsexperten auch Vertreter der im Falle der Ablösung zuständigen Länder und der großen Kirchen sein.

Die Linkspartei hatte bereits mehrfach eine Ablösung der Staatsleistungen gefordert. Ein konkreter Gesetzentwurf, der in den Augen der Kirchen und der Mehrheit der Politik eine zu niedrige Ablösesumme vorsah, wurde in der vergangenen Wahlperiode abgelehnt.

Die Abgeordneten Andreas Schwarz (SPD) und Markus Koob (CDU) kündigten für ihre Fraktionen an, auch diesen Antrag abzulehnen. Schwarz sagte, die Kirchen seien ein unverzichtbarer Partner nicht zuletzt bei der Bewältigung der Aufgaben bei den Flüchtlingen. Der Grünen-Abgeordnete Gerhard Schick signalisierte demgegenüber die Zustimmung seiner Fraktion.

Das für die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zuständige Bundesinnenministerium hatte in der Vergangenheit wiederholt erklärt, dass es momentan keinen Handlungsbedarf bei den Staatsleistungen sehe. An dieser Auffassung halte das Haus auch in Bezug auf die vorgeschlagene Kommission fest, sagte ein Sprecher.

Die Staatsleistungen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Die Landesherren verpflichteten sich damals, für die Besoldung kirchlicher Würdenträger aufzukommen. Dies gilt bis heute, wenn auch seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 eine Ablösung möglich ist. Die Zahlungen werden von den Ländern geleistet.