Generalbundesanwalt: Reker-Attentäter war Einzeltäter

Generalbundesanwalt: Reker-Attentäter war Einzeltäter
Das Attentat am 17. Oktober auf die damalige Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker war nach Auffassung des Generalbundesanwalts die Tat eines Einzelnen.

Karlsruhe, Köln (epd)Gegen den kurz nach dem Messerstich festgenommenen 44-jährigen Frank S. wurde nun Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte oder eine Einbindung des Mannes in eine terroristische Vereinigung ergeben.

Den Ermittlungen zufolge wollte der Mann Reker töten, weil sie als damalige Kölner Sozialdezernentin in seinen Augen mitverantwortlich war für eine nach seiner Meinung verfehlte Ausländerpolitik in der Stadt. Er stach ihr bei einem Wahlkampftermin auf offener Straße in den Hals und verletzte außerdem vier weitere Personen zum Teil schwer. Die parteilose Politikerin gewann einen Tag nach dem Attentat die Oberbürgermeisterwahl.